Politik

Schutz vor Sexualstraftätern Erweitertes Führungszeugnis

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftätern soll künftig durch ein erweitertes Führungszeugnis etwa für Bewerber auf Stellen in Kindergärten oder Jugendämtern verbessert werden. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Arbeitgeber im kinder- und jugendnahen Bereich weitreichendere Informationen darüber erhalten, ob Bewerber wegen bestimmter Sexualdelikte vorbestraft sind.

Künftig werden in das erweiterte Führungszeugnis Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen, wie Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte. So könnten Arbeitgeber verhindern, dass Bewerber mit entsprechenden Vorstrafen als Erzieher, aber auch als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden.

Die Aufnahme von Verurteilungen ins Führungszeugnis richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des Strafmaßes. Nach geltendem Recht werden nur Erstverurteilungen bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten aufgenommen. Damit erfährt ein Arbeitgeber von geringeren Strafen nichts.


Das erweiterte Führungszeugnis gilt nun für Bereiche, in denen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen besteht. Es soll aber nicht für alle Berufe gelten. Das würde weit über das Ziel hinausschießen, weil auch die Wiedereingliederung verfassungsrechtlich geboten und im Interesse der Gesellschaft sei, erklärte Zypries.

Quelle: ntv.de

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