Politik

Umstrittene Patientenverfügung Ethik-Streit bleibt ungelöst

Der Bundestag zeigt sich im Ethik-Streit über die Verbindlichkeit und die Reichweite von Patientenverfügungen tief gespalten. Der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker warb im Parlament für einen von ihm eingebrachten Gesetzentwurf, wonach derlei Vorabbestimmungen über medizinische Behandlungen weitgehend verbindlich werden sollen und der Wille des Patienten "unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung" beachtet werden soll. Andere Politiker, insbesondere der Union, kritisierten dagegen, der Antrag gehe zu weit.

Den von Stünker eingebrachten Antrag haben bisher 115 SPD-Abgeordnete, 43 Mitglieder der FDP-Fraktion, 25 Mitglieder der Linksfraktion und 24 Grünen-Abgeordnete unterzeichnet. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries steht dahinter.

"Der einzelne hat ein Recht zu leben, aber nicht die Pflicht zu leben", betonte Stünker. Die Bestimmung über die leibliche oder seelische Integrität gehöre zum ureigensten Bereich jeder Persönlichkeit. Allerdings müsse vor Umsetzung einer Verfügung von Ärzten und Betreuern einvernehmlich festgestellt werden, dass die Verfügung auf die aktuelle Lebenssituation zutreffe.

Unionspolitiker sperren sich

Eine Gruppe um Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach will den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen hingegen nur dann billigen, wenn eine Erkrankung zwingend zum Tode führt. Ein entsprechender Antrag liegt vor, wurde aber noch nicht ins Parlament eingebracht. Verhandelt wird derzeit mit den Autoren anderer Anträge, die sich ebenfalls gegen einen Automatismus zur Anwendung einer Patientenverfügung wenden.

Bosbach sagte, zwar müsse das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gestärkt werden. Es müssten aber Sicherheiten eingebaut werden, "damit Willensänderungen bis zuletzt berücksichtigt und Irrtümer und Fehlvorstellungen nicht zwangsläufig zur Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen führen". Der CDU-Politiker Markus Grübel warnte in der Debatte, der aktuelle und der vorausverfügte Wille seien nicht identisch. Kein Arzt wisse auch, ob der Patient das richtige Formular ausgefüllt habe. Daher müsse die Reichweite begrenzt werden.

Acht Millionen mit Verfügung

Laut Zypries haben in Deutschland rund acht Millionen Menschen eine Patientenverfügung unterschrieben. In ihnen sind Anordnungen zur medizinischen Behandlung für den Fall enthalten, dass sich der Patient wegen einer schweren Krankheit oder einer Verletzung nicht mehr selbst äußern kann. So kann in diesen etwa vorgegeben sein, dass auf eine Beatmung oder künstliche Ernährung verzichtet werden soll.

Zypries unterstrich, es gehe um Situationen, die jeden treffen könnten, wie etwa ein Schlaganfall oder ein Verkehrsunfall. Der Gesetzgeber dürfe sich seiner Verantwortung nicht entziehen und müsse in diesem wichtigen Bereich endlich Rechtssicherheit schaffen, schrieb sie in der "Frankfurter Rundschau". Viele Menschen hätten Angst, der modernen Apparatemedizin hilflos ausgeliefert zu sein.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen