Politik

Finanzen nach Scheidung Ex-Frauen dürfen hoffen

Nach einer Scheidung sollen die Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern künftig gerechter aufgeteilt werden. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen aller Fraktionen eine Neuordnung des so genannten Versorgungsausgleichs. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach von einem "weiteren Baustein für ein modernes Familienrecht". Sie begründete die Neuregelung damit, dass die bisherige Regelung zu kompliziert sei und mittelbar häufig die Frauen benachteilige. Das Gesetz, dem noch der Bundesrat zustimmen muss, soll am 1. September in Kraft treten.

Nach der Neuregelung werden die jeweils erworbenen Ansprüche grundsätzlich gleichermaßen auf beide Partner verteilt. Wenn also etwa der Ehemann bis zur Scheidung 30 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, erhält die Ehefrau 15 Punkte. Auch Anrechte aus betrieblicher und privater Altersvorsorge sollen schon bei der Scheidung vollständig geteilt werden. Jeder Partner erhalte ein Konto und müsse sich nicht mehr bei Eintritt in die Rente um seine Bezüge kümmern, erklärte Zypries.

Bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren ist ein Ausgleich allerdings im Prinzip ausgeschlossen. Zudem sollen die Ehepartner größere Spielräume erhalten, individuelle Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen. Die Regierung bestärke die Bürger mit der Reform darin, sich bei einer Scheidung eigenverantwortlich mit der Altersvorsorge auseinander zu setzen und ihre Vorsorgeplanung selbst zu gestalten, erklärte Zypries.

Quelle: ntv.de

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