Politik

Ohne Geld-zurück-Garantie FDP-Strafgelder einbehalten

Die FDP kann derzeit nicht darauf hoffen, die im Zuge der Spendenaffäre um ihren ehemaligen Spitzenpolitiker Jürgen W. Möllemann gezahlten Strafgelder zurückzuerhalten. Die Voraussetzungen für eine Rückerstattung der 873.000 Euro seien zur Zeit nicht gegeben, teilte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) nach Parlamentsangaben mit. Es könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass ein Unbekannter dem FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen das Geld gespendet habe.

Bei dem Geld handelt es sich im wesentlichen um das Wahlkampf-Sonderkonto Möllemanns, mit dem er sein umstrittenes Flugblatt mit Kritik an Israels Ministerpräsidenten Ariel Scharon und an dem Vizevorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, finanziert hatte. Möllemann hatte zunächst geäußert, er werde die Spender nennen, dann aber erklärt, das Geld stamme rechtmäßig von ihm selbst.

FDP-Schatzmeister Günter Rexrodt hatte daraufhin den vorsorglich an den Bundestag als Sanktion gezahlten Betrag zurückerbeten, mit dem Hinweis, der Spender sei nun bekannt. Die Bundestagsverwaltung erklärte, noch sei unkar, ob Möllemanns zuletzt gemachte Aussage wahrheitsgemäß sei, und verwies auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Quelle: ntv.de

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