Politik

Zoff um Betreuungsgeld geht weiter FDP zweifelt an Rechtmäßigkeit

Gegner bezeichnen das Betreuungsgeld als "Herdprämie".

Gegner bezeichnen das Betreuungsgeld als "Herdprämie".

(Foto: dpa)

Das Betreuungsgeld bleibt Dauer-Streitthema. Mit dem Kabinettsbeschluss sind die Bedenken gegen die Leistung nicht vom Tisch - auch innerhalb der Koalition. Die SPD ist der Meinung, der Bund dürfe ein solches Projekt gar nicht beschließen. FDP-Familienpolitikerin Laurischk gibt den Genossen Recht. Das Betreuungsgeld könnte damit in Karlsruhe landen.

Auch nach der Entscheidung des Kabinetts werden aus dem schwarz-gelben Lager weiter Zweifel am Betreuungsgeld laut. Die FDP-Politikerin Sibylle Laurischk, immerhin Vorsitzende des zuständigen Bundestags-Familienausschusses, sagte der "Süddeutschen Zeitung", sie bezweifle dessen Verfassungsmäßigkeit. Ihrer Ansicht nach falle der Bereich in die Zuständigkeit der Länder - die Frage müsse bei der Anhörung über den Gesetzentwurf im Bundestag überprüft werden.

In jedem Fall sei es aber besser, auf das Betreuungsgeld ganz zu verzichten, sagte die FDP-Abgeordnete. Die dafür vorgesehenen Milliarden "sollten besser in die Qualifizierung der Erzieher, in die Verkleinerung der Gruppengrößen in den Krippen sowie in die Sprachförderung für die Kinder investiert werden". Dies fordert etwa auch die SPD.

Scholz prüft Verfassungsklage

Laurischk bezweifelt laut "Süddeutscher Zeitung", dass das Betreuungsgeld für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland erforderlich ist. Laut dem Bericht dürfte der Bund nur in diesem Fall gesetzgeberisch tätig werden.

Die SPD will prüfen, ob das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz hat seine Justizbehörde angewiesen, gegebenenfalls eine Klage vorzubereiten. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte Scholz, er halte es für wahrscheinlich, dass der Bund hier seine Kompetenzen überschreite. Die Bundesregierung wies die Bedenken als unbegründet zurück: Die Zeitung zitierte eine Sprecherin des Justizministeriums mit den Worten, ihr Haus habe den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf geprüft. Das Ergebnis sei, dass "er in der vorliegenden Form nicht zustimmungspflichtig ist".

Deutsche mehrheitlich gegen Betreuungsgeld

Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände hatten Schwarz-Gelb nach der Kabinettsentscheidung vom Mittwoch Steuerverschwendung und Klientelpolitik vorgeworfen. Hamburg prüft eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld und bezweifelt, ob der Bund dafür überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hat.

Das Betreuungsgeld sollen ab 2013 diejenigen Eltern erhalten, die für ihre Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat kein staatlich gefördertes Angebot in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Laut einer Umfrage der ARD lehnen mehr als zwei Drittel der Bürger das Betreuungsgeld ab.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen