Politik

Haftbefehl gegen SS-Mann Faber steht vor Ausweisung

Er soll 22 Juden ermordet haben - und lebt dennoch seit 1952 unbehelligt in Deutschland. Jetzt unternimmt Den Haag einen erneuten Versuch, den gebürtigen Niederländer und ehemaligen Angehörigen der SS Klaas Carel Faber seiner Strafe zuzuführen. Gegen den 88-Jährigen läuft ein Europäischer Haftbefehl.

Faber lebt seit 1952 in Deutschland, ohne je einer Strafe zugeführt worden zu sein.

Faber lebt seit 1952 in Deutschland, ohne je einer Strafe zugeführt worden zu sein.

(Foto: dpa)

Nach vergeblichen Bemühungen um Auslieferung des verurteilten holländischen NS-Verbrechers Klaas Carel Faber durch Deutschland haben die Niederlande nun einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt. Damit werde die feste Absicht unterstrichen, den in Ingolstadt lebenden 88-Jährigen doch noch für seine Verbrechen in den Niederlanden zu bestrafen, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Der 1922 in Haarlem geborene Faber, der nach niederländischen Angaben mindestens 22 Juden sowie Widerstandskämpfer ermordet haben soll, wird immer noch durch einen "Führer-Erlass" geschützt: 1943 hatte Adolf Hitler entschieden, dass alle niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS automatisch deutsche Staatsbürger sind. Daher galt seine Auslieferung nach deutschem Recht bislang als kaum möglich.

Auch um auf diesen Missstand hinzuweisen, hatte das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem Faber vor einiger Zeit in seine Liste der meistgesuchten NS-Verbrecher aufgenommen. "Wir rufen die deutschen Behörden auf, Faber sofort festzunehmen, damit er noch seine wohlverdiente Strafe bekommt", verlangte der Leiter des Zentrums, Efraim Zuroff. "Die Tatsache, dass dieser Mörder so vieler unschuldiger Menschen so viele Jahrzehnte durch Deutschland geschützt wurde, ist ein Unding und sendet eine Botschaft aus, dass selbst jemand davonkommen kann, der wegen mehrfacher Morde verurteilt wurde."

In Deutschland nie verurteilt

Zuletzt scheiterte im Jahr 2004 ein Antrag Den Haags auf Auslieferung Fabers. Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung wird aber auch von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angezweifelt. Die FDP-Politikerin forderte daher die zuständige Justiz in Bayern zur Wiederaufnahme der Strafverfolgung Fabers auf. Unabhängig von der Weigerung ihn auszuliefern, war Faber in Deutschland nie verurteilt worden, weil Richter die Beweise für nicht ausreichend ansahen.

In den Niederlanden war Faber - ebenso wie sein Bruder Piet - für die Ermordung von zahlreichen Gefangenen im Transitlager Westerbork 1944 zum Tode verurteilt worden. Über das Lager wurden zehntausende niederländische Juden in deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert. Die Brüder sollen auch mehrere Angehörige des niederländischen Widerstands gegen die Nazi-Besatzung ermordet haben. Während Fabers Bruder tatsächlich hingerichtet wurde, wandelte ein Gericht dessen Todesstrafe 1948 in lebenslange Haft um. 1952 konnte Faber jedoch aus einem Gefängnis in der Stadt Breda fliehen. Mit Hilfe ehemaliger Kumpanen und eines deutschen Polizisten gelangte er in die Bundesrepublik.

Die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EUHB) durch die Niederlande erfolgte jetzt im Einklang mit den Bemühungen der Bundesjustizministerin, Faber hinter Gitter zu bringen. Leutheusser- Schnarrenberger hatte im September empfohlen, dass die Niederlande ein sogenanntes Vollstreckungs-Übernahme-Ersuchen stellen, mit dem Faber seine in den Niederlanden verhängte Strafe in Deutschland absitzen könnte. Dazu kam es jedoch bislang nicht. Daher strebt die niederländische Justiz nun per EU-Haftbefehl Fabers Festnahme und Auslieferung an.

Quelle: ntv.de, dpa

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