BGH bestätigt Urteil Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt
04.09.2014, 13:00 Uhr
Viele Menschen glauben, dass der Prozess den Fall Jalloh nicht von allen Seiten beleuchtet hat.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Feuertod des Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau beschäftigt den Bundesgerichtshof. Der bestätigt nun das Urteil der Vorinstanz: Jalloh zündete sich demnach selbst an, ein Mord sei nicht nachzuweisen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg zum Feuertod von Oury Jalloh bestätigt. Dies teilte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, mit.
Jalloh war 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben gekommen. Der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei wurde 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.
"Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit" - diese Feststellung setzte die Richterin ihrer Urteilsbegründung voran. Doch die Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit dürften "nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines Gerichts sein".
Das Landgericht Magdeburg habe nach der Aufhebung des ersten Freispruchs durch das Landgericht Dessau an 67 Verhandlungstagen eine umfassende Beweisaufnahme vorgenommen. Bei der Würdigung der Beweise habe es keine Rechtsfehler gegeben. Dies gelte auch für die Feststellung der Brandursache, sagte Sost-Scheible. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Jalloh den Brand selbst verursacht.
Quelle: ntv.de, jog/dpa