Politik

Folgen des Haushaltsurteils Finanzministerium sperrt Krisenfonds WSF - und schließt ihn

Laut einem Insider sollen die Energiepreisbremsen den Staat bislang 32 Milliarden Euro gekostet haben.

Laut einem Insider sollen die Energiepreisbremsen den Staat bislang 32 Milliarden Euro gekostet haben.

(Foto: picture alliance / pressefoto_korb)

Infolge des Karlsruher Urteils stoppt das Finanzministerium die Ausgaben aus dem Energiepreisbremsen-Topf. Alle weiteren Aufwendungen für das laufende Jahr würden gesperrt, heißt es in einem Schreiben. Laut einem Bericht soll der Fonds zum Jahresende ganz geschlossen werden - früher als geplant.

Nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts hat das Bundesfinanzministerium auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gesperrt. Aufgrund der Karlsruher Entscheidung könnten die WSF-Kreditermächtigungen "im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden", heißt es in einem Schreiben von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer an die anderen Ministerien. Demnach können Ausgaben nur nach Einwilligung des Finanzministeriums getätigt werden. Aber: "Die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 ist nicht betroffen", hieß es. Die bis Ende des Jahres nötigen Mittel dafür seien bereits an die Lieferanten geflossen.

Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungsmitglieder berichtet, will die Bundesregierung den WSF zum Ende des Jahres zudem komplett schließen. Entweder werde der WSF geschlossen oder es werde kein neuer Wirtschaftsplan für 2024 beschlossen. 20 Milliarden Euro an geplanten Ausgaben fielen damit im kommenden Jahr weg.

In einer Anhörung von Sachverständigen im Haushaltsausschuss war deutlich geworden, dass auch der Energiepreisbremsen-Fonds wohl vom Karlsruher Urteil betroffen ist. Er sei 2022 nach ähnlichen Prinzipien befüllt worden wie der Klima- und Transformationsfonds, erklärten die Experten. Man habe in der Energie-Notlage aufgenommene Kredite über 200 Milliarden Euro in den Fonds verschoben, die aber nur zu einem Bruchteil noch im gleichen Jahr genutzt würden. Den Großteil habe man 2023 und 2024 nutzen wollen. Das Gericht hatte aber untersagt, Notlagenkredite quasi auf Vorrat für spätere Jahre zurücklegen. Damit habe der Bund im laufenden Jahr bereits Geld ausgegeben, das ihm gar nicht zur Verfügung gestanden habe, so die Experten.

Erneute Aussetzung der Schuldenbremse?

Das Verfassungsgericht hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun steht es nicht mehr zur Verfügung. Zugleich entschieden die Richter auch, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Stattdessen müsse eine Notlage jedes Jahr neu erklärt werden.

Die Bundesregierung erwägt deshalb nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters für 2023 eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse durch die Erklärung einer Notlage. Das sei aber mit den Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP noch nicht final geklärt, sagte demnach ein Regierungsvertreter. Damit seien keine neuen Ausgaben verbunden. Vielmehr würden die Ausgaben des WSF damit auf eine sichere Grundlage gestellt.

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Die Energiepreisbremsen haben den Staat bislang rund 32 Milliarden Euro gekostet. Das verlautete aus dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium. Nach Angaben des Grün-geführten Wirtschaftsministeriums wurden in diesem Jahr bis Ende Oktober rund 37 Milliarden Euro an Krediten genutzt. Zur Verfügung standen über 91 Milliarden Euro. Zunächst hatte es geheißen, das Kabinett wolle die Gas- und Strompreisbremsen noch bis Ende April 2024 laufen lassen - als Absicherung gegen mögliche Preissprünge im Winter. Im Krisenfonds WSF seien dafür noch ausreichend Mittel vorhanden, hieß es aus dem Finanzministerium. Nun soll das Aus des WSF schon früher kommen.

Außerdem ist in einer Formulierungshilfe für die Ampel-Fraktionen im Bundestag vorgesehen, den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Gas und Fernwärme ab Januar 2024 wieder zu erheben - und damit drei Monate früher. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Regierung den Satz auf das reduzierte Niveau von sieben Prozent abgesenkt. Dies galt seit Oktober 2022 und wurde bis Ende März 2024 befristet. Die Märkte haben sich mittlerweile aber wieder beruhigt. Laut Finanzministerium würde die frühere Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Gas dem Gesamtstaat in etwa 2,1 Milliarden Euro mehr in die Kassen spülen. Das Kabinett billigte dazu die Formulierungshilfe, mit der das Wachstumschancengesetz - ein Steuerpaket zur Entlastung kleiner und mittelständischer Firmen - im laufenden parlamentarischen Verfahren ergänzt werden soll.

Quelle: ntv.de, gut/AFP/dpa/rts

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