Politik

Karlsruhe erörtert V-Mann-Frage "Fleisch vom Fleische der NPD"

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auswirkungen der so genannten V-Mann-Affäre auf den Fortgang des NPD-Verbotsverfahrens erörtert. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bekräftigte in der Anhörung, der Verfassungsschutz habe keine V-Leute in die NPD eingeschleust. Vielmehr seien die Informanten "Fleisch vom Fleische der NPD", das "in der Partei herangewachsen" sei.

Schily trat dem Vorwurf, der Verfassungsschutz habe mittels der V-Leute die NPD "fremdgesteuert", mit der Frage entgegen, ob sich das Erscheinungsbild der Partei durch die Informanten verändert habe. "Ich sehe das nicht", erklärte der Bundesinnenminister.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) verwies auf die umfangreiche politische Kontrolle der Verfassungsschutzämter. Diese schließe eine gezielte Agitation durch V-Leute aus. Den hohen Anteil von Spitzeln in der NPD-Führungsebene rechtfertigte er damit, dass V-Mann-Berichte durch weitere Personen auf ihre Glaubwürdigkeit hin überprüft werden müssten. Von den mehr als 200 Funktionären der NPD arbeiteten etwa 15 Prozent als Informanten.

Mahler entwirft Verschwörungstheorie

Der NPD-Chefideologe und frühere RAF-Terrorist Horst Mahler, der die Partei in Karlsruhe vertritt, beharrte darauf, der Verfassungsschutz habe die NPD gezielt unterwandert und die Mitglieder radikalisiert. Man könne nicht mehr trennen zwischen den Aussagen von V-Leuten und der NPD. Die Partei werde verteufelt und zum Sündenbock gemacht.

Der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer sagte, der Staat habe zweifellos das Recht, rechtsextreme Parteien wie die NPD mit Hilfe von V-Leuten zu beobachten. Das Gericht brauche für seine Entscheidung über ein NPD-Verbot jedoch verlässliche Tatsachen. Geklärt werden müsse, ob die Spitzel lediglich Wissen über die Partei abgeschöpft oder aber die NPD aktiv gesteuert hätten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte erstmals den Weg der Erörterung gewählt, um mit Beteiligten juristische Probleme im Verfahren zu besprechen. Anschließend will der Zweite Senat darüber entscheiden, ob die geplatzte Verhandlung über das NPD-Verbot nachgeholt wird, die ursprünglich im Februar angesetzt war. Der Beschluss wird jedoch frühestens in einigen Wochen gefällt.

Im Frühjahr war bekannt geworden, dass in den Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mehrere NPD-Funktionäre, die im Sold des Verfassungsschutzes standen, zitiert worden waren. Ihre Aussagen sollten zum Beleg der verfassungsfeindlichen, aggressiv-kämpferischen Haltung der rechtsextremistischen Partei dienen.

Quelle: ntv.de

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