Politik

Kabinett bringt Gesetze auf den Weg Fluthilfe steht ab 5. Juli bereit

Es sieht schlimm aus in den überfluteten Dörfern Sachsen-Anhalts. Hier in Schönhausen an der Elbe. Das Wasser geht nur ganz allmählich zurück.

Es sieht schlimm aus in den überfluteten Dörfern Sachsen-Anhalts. Hier in Schönhausen an der Elbe. Das Wasser geht nur ganz allmählich zurück.

(Foto: dpa)

Von der Hochwasserflut betroffene Privatleute und Unternehmer können auf finanzielle Unterstützung der Bundesregierung bauen. Das Kabinett bringt in einer Sondersitzung die Hilfe auf den Weg. Wer in welchem Umfang entschädigt wird, muss noch festgelegt werden.

Die Opfer der Flutkatastrophe kehren allmählich in ihre zerstörten Dörfer zurück. Auch wenn ihnen meist noch der Zugang zu frischem Wasser, Gas oder Strom fehlt, beginnen sie bereits mit dem Ausräumen ihrer Wohnungen. Nicht selten stehen sie dabei vor den Trümmern ihrer Existenz. Die Bundesregierung will den Betroffenen schnell helfen und macht beim Aufbau des acht Milliarden Euro schweren Hilfsfonds Tempo. Damit das Geld in zwei Wochen bereitsteht, brachte das Kabinett in einer Sondersitzung die notwendigen Gesetzentwürfe auf den Weg.

Den Betrag kann der Bund über neue Schulden vorfinanzieren, ohne gegen die Schuldengrenze im Grundgesetz zu verstoßen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums zeigen noch 26 der rund 1000 Messstellen an den Flüssen Alarmpegel an. Das Ausmaß der Schäden der Flut im Mai und Juni steht deshalb noch nicht exakt fest.

Um die Auszahlung der Gelder müssen sich die Bundesländer kümmern. Wer Anspruch hat, wird noch in einer Rechtsverordnung festgelegt. Mit den acht Milliarden Euro sollen Flutschäden von Privatleuten, Unternehmen und an der öffentlichen Infrastruktur behoben werden, insofern sie nicht anderweitig versichert sind.

Extrahilfe für Unternehmen

Vor allem Landwirte müssen einen enormen Schaden verkraften.

Vor allem Landwirte müssen einen enormen Schaden verkraften.

(Foto: dpa)

Für die betroffenen Unternehmen gibt es außerdem noch zwei Sonderregeln: Zum einen wird bei ihnen die Pflicht ausgesetzt, bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Zum anderen greift ihnen der Staat bei den Sozialabgaben unter die Arme, damit sie ihr Personal nicht entlassen müssen. Dafür stellt die Bundesregierung 15 Millionen Euro extra bereit.

Für Schäden an der Infrastruktur des Bundes wie Autobahnen steht der Bund alleine gerade. Sie werden mit 1,5 Milliarden Euro veranschlagt. Die restlichen Kosten von 6,5 Milliarden Euro teilen sich der Bund und die Länder. Damit das Geld schnell zur Verfügung steht, geht der Bund in Vorkasse. Die Länder zahlen ihren Anteil von 3,25 Milliarden Euro über 20 Jahre an den Bund.

Das Finanzministerium erklärte, der Bund könne sich den Betrag von acht Milliarden Euro am Kapitalmarkt borgen, ohne mit der Schuldenbremse in Konflikt zu geraten. Das Geld wird über einen Nachtragshaushalt beschafft, den der Bundestag beschließen muss. Am 5. Juli hat dann der Bundesrat das letzte Wort. Danach kann theoretisch sofort mit der Auszahlung begonnen werden.

Seehofer bittet um weitere Spenden

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) rief die Bevölkerung außerdem zu weiteren Spenden auf. Die Menschen müssten jetzt zusammenhalten und den Betroffenen beistehen. Er dankte den Hilfsorganisationen und der Bundeswehr für ihren Einsatz zur Unterstützung der Flutopfer.

Quelle: ntv.de, ppo/rts

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