Politik

Berliner Bankenaffäre geht weiter Freispruch für Landowsky

Der Freispruch für den früheren Berliner CDU-Politiker Klaus Landowsky kommt wie erwartet. Der Vorwurf der Untreue ist nicht zu halten. Doch es ist noch nicht vorbei. Bald muss der erste Untreue-Prozess wiederholt werden.

Das Urteil ist lediglich eine Verschnaufpause für Landowsky.

Das Urteil ist lediglich eine Verschnaufpause für Landowsky.

(Foto: dpa)

Im zweiten großen Prozess um die Berliner Bankenaffäre ist der Ex-Bankmanager und frühere CDU-Politiker Klaus Landowsky erwartungsgemäß vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Auch elf weitere Ex-Banker bekamen Freisprüche. Sie mussten sich vor dem Berliner Landgericht wegen Immobilienfonds einer Tochter der Bankgesellschaft verantworten, die dem damals landeseigenen Unternehmen Verluste in Millionenhöhe eingebracht haben sollen.

Landowsky (68), früher einflussreicher Chef der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, hatte einen Schaden für das Land Berlin stets bestritten und seine Unschuld beteuert. Er warf der Anklagebehörde einen politischen Prozess vor. Die Bankenaffäre hatte vor zehn Jahren zum Bruch der CDU/SPD-Senatskoalition geführt, in dessen Folge Klaus Wowereit (SPD) Regierender Bürgermeister in Berlin wurde. Eberhard Diepgen (CDU) wurde abgewählt.

Hohe Renditen für 25 Jahre

In dem knapp 19 Monate laufenden Verfahren ging es um sogenannte Rundum-Sorglos-Fonds, die den Anlegern Steuervorteile versprachen und hohe Renditen für 25 Jahre garantierten. Die Auflage dieser Fonds war einer der zentralen politischen Vorwürfe in der Bankenaffäre.

Im Sommer könnte die nächste Runde starten.

Im Sommer könnte die nächste Runde starten.

(Foto: dpa)

Im Urteil hieß es, der Tatbestand der Untreue sei nicht erfüllt. Mit den Fonds sei zwar ein "gewisses Risiko" in Kauf genommen worden, das sei aber unternehmerisch zulässig gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision angekündigt. Auch die Anklagebehörde hatte zuletzt auf Freispruch plädiert, weil sie im Prozess keinen konkreten Schaden habe nachweisen können. Sie sieht aber weiterhin Pflichtverletzungen von Landowsky als früherer Vorstandsvorsitzender der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG (Berlin Hyp).

Ein erster Untreue-Prozess gegen Landowsky soll vor dem Landgericht frühestens im Sommer wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verurteilung zu 16 Monaten Haft auf Bewährung wegen Untreue vom März 2007 aufgehoben. Es ging um Kredite an den Immobilienkonzern Aubis, der zwei Parteifreunden Landowskys gehörte.

Quelle: ntv.de, dpa

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