Einzug ins Kommunalparlament Fünf-Prozent-Hürde gekippt
13.02.2008, 10:50 UhrDie Fünf-Prozent-Klausel bei schleswig-holsteinischen Kommunalwahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Das Gericht gab einer Organklage der Grünen und der Linken statt, die durch die Sperrklausel die Chancengleichheit zu Lasten kleiner Parteien verletzt sahen.
Nach den Worten der Karlsruher Richter führt die Bestimmung, nach der für den Einzug ins Kommunalparlament mindestens fünf Prozent der Stimmen erforderlich sind, zu einer Ungleichgewichtung der Wählerstimmen. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen sei die Sperre für Splitterparteien für die Funktionsfähigkeit der Parlamente nicht erforderlich.
Mit der Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten im Jahr 1995 seien für die Wahl des Rathaus-Chefs keine stabilen Mehrheiten mehr erforderlich. Außerdem belegten die Erfahrungen in anderen Bundesländern, dass die Kommunen auch ohne Fünf-Prozent- Klausel funktionsfähig seien. Die Sperre gilt außer in Schleswig- Holstein nur noch im Saarland und in Thüringen sowie in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. In Rheinland-Pfalz gilt seit 1989 eine "Wahlzahl" von 3,03 Prozent.
Quelle: ntv.de