Politik

Gnadengesuche blieben elf Jahre liegen Gandhi-Mörder bleibt der Galgen erspart

Indiens ehemaliger Regierungschef Rajiv Gandhi wird 1991 von einer Selbstmordattentäterin getötet. Mit ihm sterben 18 Menschen. Später werden 26 Mittäter ausgemacht, die zum Tode verurteilte werden. Hingerichtet wird aber niemand.

Rajiv Gandhi, aufgenommen im Mai 1986.

Rajiv Gandhi, aufgenommen im Mai 1986.

(Foto: picture-alliance / dpa)

Indiens Oberster Gerichtshof hat die Todesstrafen für drei Mörder des früheren Regierungschefs Rajiv Gandhi in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Als Grund nannten die Richter den unzumutbaren Zustand, dass die Gnadengesuche der Verurteilten elf Jahre liegengeblieben seien, wie die indische Agentur IANS berichtete. Der Aufschub sei unangemessen und unerklärlich.

Damit knüpfte das Gericht an eine wegweisende Entscheidung vom Januar an, laut der zum Tode verurteilte bei "unzumutbaren, unangemessenen und langwierigen Verzögerungen" nicht gehängt werden dürfen. Auch geistig Kranken soll der Galgen zukünftig erspart bleiben.

Gandhi war im Mai 1991 bei einem Wahlkampfauftritt im südindischen Bundesstaat Tamil Nadu von einer Selbstmordattentäterin getötet worden. Bei dem Bombenanschlag starben insgesamt 18 Menschen. 26 Mittäter erhielten dafür die Todesstrafe, die meisten dieser Urteile wurden allerdings später aufgehoben.

In Indien sitzen etwa 500 Menschen in Todeszellen. Nachdem jahrelang keine Todesurteile mehr vollstreckt worden waren, wurden vor etwa einem Jahr kurz hintereinander zwei Menschen hingerichtet.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa

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