Politik

Gesetz gegen Korruption Geht's Ärzten an den Kragen?

Gibt es schon bald härtere Strafen für korrupte Ärzte?

Gibt es schon bald härtere Strafen für korrupte Ärzte?

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Transplantationsskandal in Leipzig bringt eine Debatte in Gang. Sollen korrupte Ärzte künftig härter bestraft werden? Gesundheitsminister Bahr steht auf der Bremse. Kabinettskollegin Leutheusser-Schnarrenberger dagegen gibt sich aufgeschlossener.

Die Rufe nach strengeren Regeln für korrupte Ärzte werden lauter - auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Während das Gesundheitsministerium weiter die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung prüft, zeigt sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dafür grundsätzlich offen. In der "Passauer Neuen Presse" räumte sie ein, dass das ärztliche Standesrecht bereits Sanktionsmöglichkeiten biete. "Wenn sich aber Hinweise auf ein erhebliches Vollzugsdefizit des verpflichtenden Standesrechts verdichten, wird die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen zur Ärztekorruption nachdenken müssen."

Ein Konflikt zwischen Gesundheitsminister Daniel Bahr und seiner Partei- und Kabinettskollegin wird jedoch in beiden Häusern bestritten. Ein Sprecher des Justizministeriums verwies darauf, dass im Gesundheitsministerium derzeit Stellungnahmen der Ärzte und Krankenkassen ausgewertet würden. "Damit ist jedoch keine Festlegung verbunden, ob und wenn ja welche gesetzlichen Handlungsoptionen in den Blick zu nehmen wären." Das Gesundheitsministerium widersprach der Einschätzung einer Blockadehaltung. "Wir bremsen nicht, wir prüfen", betonte eine Sprecherin.

Offen blieb, ob die Ärzte-Bestechung gegebenenfalls im Strafrecht geregelt werden würde oder etwa im Ordnungswidrigkeits- oder Standesrecht. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hatte am Vortag mit schärferen Gesetzen gedroht, falls die Ärzte nicht stärker gegen Bestechlichkeit in den eigenen Reihen vorgehen. Entsprechende Forderungen erhob auch die oppositionelle SPD.

"Damit jeder merkt, so geht es nicht"

Im vergangenen Juni hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass sich niedergelassene Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie für die Verordnung von Medikamenten Geld annehmen. Anders als im Strafrecht gibt es jedoch Regelungen im ärztlichen Berufsrecht, die es Ärzten grundsätzlich verbieten, sich bestechen zu lassen.

Leutheusser-Schnarrenberger betonte allerdings, die Ärzte müssten von den Sanktionsmöglichkeiten in ihrem Standesrecht auch energisch Gebrauch machen. Der CDU-Gesundheitspolitiker Spahn warb im ARD-"Morgenmagazin" für Maßnahmen wie Geldstrafen oder den Entzug der Approbation. Solche Verfahren sollten eingeleitet werden, "damit jeder merkt, so geht es nicht".

Die Ärzteorganisation Hartmannbund sieht aber auch die Krankenkassen in der Pflicht. Der Vorsitzende Klaus Reinhardt sagte der "Rheinischen Post", die Ärztekammern könnten Korruptionsfälle nur dann ahnden, wenn sie ihnen auch gemeldet würden. "Das wäre die eigentliche Aufgabe der Krankenkassen." Über ein Gesetz, das die Bestechlichkeit von niedergelassenen Ärzten unter Strafe stelle, könne man nachdenken, erklärte Reinhardt. "Nur dann muss auch klar sein, dass dies nicht nur für die Ärzte, sondern auch für andere Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare oder Architekten gelten muss."

Quelle: ntv.de

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