Politik

Arzt scheitert gegen Schmidt "Geiselhaft" ist rechtens

Ein Freiburger Arzt ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit einer Unterlassungsklage gegen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gescheitert. Schmidt und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hätten mit Äußerungen gegen die Protestaktionen der Mediziner nicht die Persönlichkeitsrechte einzelner Ärzte verletzt, urteilten die Richter.

Schmidt und Lauterbach hatten sinngemäß gesagt, Ärzte hätten mit ihren Streiks und der Schließung von Arztpraxen die Patienten "in Geiselhaft" genommen. Einzelne Ärzte seien von Schmidt und Lauterbach nicht angegriffen worden, meinten die Richter. Die Kritik habe sich auf mehr als 40.000 am Streik beteiligte Ärzte bezogen.

Ob es sich bei den öffentlich gemachten Äußerungen um eine "Schmähkritik" handelt, sei vom Gericht nicht geklärt worden, sagte der Vorsitzende Richter Michael Bauer. Klar sei jedoch, dass ein einzelner Mediziner keinen Unterlassungsanspruch habe, da er von Schmidt und Lauterbach nicht direkt angesprochen gewesen sei.

Nach Angaben des Gerichts war es der erste Prozess in Deutschland zur Auseinandersetzung um die Gesundheitsreform. Das Gesetz zur Reform ist am 1. April in Kraft getreten. Mediziner hatten Anfang Dezember vergangenen Jahres bundesweit mit Protestaktionen und Praxisschließungen gegen die Reformpläne mobil gemacht. (AZ: 14 U 11/07)

Quelle: ntv.de

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