Politik

Doppelte Kinder, doppeltes Elterngeld Geldsegen bei Zwillingen möglich

Berufstätige Eltern von Zwillingen können auch doppeltes Elterngeld erhalten. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel und gab damit einer Familie aus Bayern Recht. Der Mann und die Frau können jetzt zu Hause bleiben und sich die Pflege ihrer Kinder 14 Monate lang vom Staat bezahlen lassen.

Der Vater hatte zwölf Monate Elterngeld für seinen Sohn Robin und weitere zwei Monate für seine Tochter Enya beantragt, die Mutter zwölf Monate für Enya und zwei weitere für Robin. Das Amt hatte das Elterngeld zunächst für nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern zusammen bewilligt. Einen grundsätzlichen Anspruch gibt es nach dem Kasseler Richterspruch aber bis zum 14. Lebensmonat.

Das Elterngeld sei auf das jeweilige Kind begründet, betonte der Vorsitzende Richter. Zudem stehen dem Beamtenpaar jeweils weitere 300 Euro monatlich als Elterngeld-Erhöhung für Mehrlingsgeburten zu.

Quelle: ntv.de, dpa

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