Verurteilter Kaplan-Anhänger Gericht: Ausweisung rechtmäßig
14.01.2002, 16:41 UhrDas Verwaltungsgericht Augsburg hat die Ausweisung des Anhängers der islamistischen Organisation "Kalifatsstaat", Hasan Pala, durch die Stadt Augsburg als rechtmäßig bestätigt. Die Richter wiesen eine entsprechende Klage des Türken ab.
Die Stadt hatte die Ausweisung des 38-Jährigen bereits 1999 beschlossen und ihm die politische Betätigung verboten. Pala selbst war bei dem Prozess nicht anwesend. Er ist vor rund zwei Wochen in die Niederlande ausgereist und hat dort Asylantrag gestellt.
Pala war bayerischer Gebietsemir des Verbandes islamischer Vereine und Gemeinden, der als Teilorganisation des "Kalifatsstaates" gilt. Nach einem Mordaufruf im Sommer 1996 an einem Gegner des Kölner Extremisten Metin Kaplan wurde er erst vom Amtsgericht Augsburg, später in zweiter Instanz vom Landgericht Augsburg zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wenige Tage vor der Haftentlassung des Mannes im September 1999 beschloss die Stadt Augsburg die Ausweisung. Durch seine Klage verzögerte sich das Verfahren jedoch.
Palas Anwältin sagte vor Gericht, ihr Mandant habe beim Verlesen des Mordaufrufs aus religiösem Verständnis heraus gehandelt. Derartige Aufrufe gebe es in der Tradition des Islam schon lange. Es gebe keinen konkreten Hinweis, dass von ihm eine erneute Straftat ausgehen werde. Bei einer Ausweisung in die Türkei müsse ihr Mandant mit Folter und einem nicht rechtsstaatlichen, unmenschlichen Gerichtsverfahren rechnen.
Die Stadt Augsburg betrachtet den 38-Jährigen dagegen weiter als Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Der Türke sei den Anweisungen Kaplans blindlings gefolgt, als er den Mordaufruf in der Augsburger Mevlana-Moschee verlesen habe, sagte ein Vertreter der Stadt vor Gericht.
Quelle: ntv.de