Politik

Rechte dürfen durch Dresden ziehen Gericht billigt Naziaufmarsch

In einem provokanten "Trauermarsch" wollen tausende Neonazis am 13. Februar durch Dresden ziehen. Nachdem die Stadtverwaltung die Demonstration zunächst auf eine stationäre Kundgebung beschränkt hatte, macht das Verwaltungsgericht Dresden nun den Weg für die Rechtsextremen frei. Die Entscheidung der Stadt verstoße gegen die Versammlungsfreiheit, argumentieren die Richter.

Neonazis bei ihrem "Trauermarsch" im vergangenen Jahr.

Neonazis bei ihrem "Trauermarsch" im vergangenen Jahr.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Neonazis dürfen am 13. Februar wie geplant durch Dresden marschieren. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden. Damit gaben die Richter einem Antrag der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes statt. Die Stadtverwaltung hatte den Rechtsextremen am Jahrestag der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg lediglich eine "stationäre Kundgebung" zugebilligt und dies mit möglichen Ausschreitungen begründet. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter verstößt die Beschränkung jedoch gegen die Versammlungsfreiheit. Die Stadt kündigte Beschwerde gegen den Beschluss beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen an.

Am 13. Februar werden in Dresden mehr als 6000 Neonazis und mehrere tausend Gegendemonstranten erwartet. Damit deutet sich das gleiche Szenario wie in den Vorjahren an. Dresden gleicht am Jahrestag der alliierten Luftangriffe am 13./14. Februar einer Festung. Zuletzt marschierten Neonazis aus mehreren Ländern Europas auf. Die Rechtsextremen versuchen seit Jahren, die Bombenangriffe für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Sie geißeln die Bombardements als "Kriegsverbrechen" und stellen keinerlei Bezüge zur deutschen Kriegsschuld her. Dagegen richtet sich massenhafter Protest von Bürgern, Gewerkschaften und Parteien.

Tausende folgten unter dem Motto "Geh Denken" einer Gegendemonstration.

Tausende folgten unter dem Motto "Geh Denken" einer Gegendemonstration.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Erst im Januar hatte der sächsische Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP das Versammlungsgesetz verschärft. Dadurch können Demonstrationen an historisch herausragenden Orten unter bestimmten Voraussetzungen verboten werden können. Dies gilt unter anderem am Jahrestag der Bombardierung Dresdens für Bereiche der Dresdner Altstadt.

Quelle: ntv.de, dpa

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