Politik

Kameras auf der Reeperbahn Gericht erlaubt Überwachung

Bereits 2010 wurden die Kameras auf der Reeperbahn abgeschaltet.

Bereits 2010 wurden die Kameras auf der Reeperbahn abgeschaltet.

(Foto: picture alliance / dpa)

Im Jahr 2006 stellen die Hamburger Behörden Videokameras auf der Sündenmeile Reeperbahn auf. Sie wollen damit die Straßenkriminalität eindämmen. Eine Anwohnerin klagt und verliert: Zur "Gefahrenabwehr und Strafverfolgungsvorsorge" sind Kameras in Ordnung. Gefilmt wird auf der Reeperbahn aber trotzdem nicht mehr.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorbeugende Videoüberwachung öffentlicher Räume durch die Polizei in Grenzen erlaubt. Mit der offenen Videoüberwachung von Brennpunkten der Straßenkriminalität verfolge der Gesetzgeber das zulässige Ziel, Straftaten zu verhüten und Täter leichter verfolgen zu können, heißt es in einem Urteil. Dass die Kameras dabei aber weder die Eingänge noch die Fenster von Wohnhäusern erfassen dürfen, hatte in dem strittigen Fall bereits das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.

Dem Leipziger Urteil zufolge sind die Länder grundsätzlich zur Videoüberwachung öffentlicher Räume berechtigt, wenn dies der "Gefahrenabwehr und Strafverfolgungsvorsorge" dient. Dies rechtfertige auch den Eingriff in das Grundrecht der aufgenommenen Bürger, entschieden die Richter.

Geklagt hatte eine Frau, die auf der Reeperbahn in Hamburg lebt. Um die Kriminalität im dortigen Rotlichtviertel einzudämmen, hatten die Behörden 2006 ein Dutzend Überwachungskameras installiert. Die Videokameras können in alle Richtungen geschwenkt werden und per Zoom sogar Detailvergrößerungen in Polizeireviere übertragen, von wo aus die Kameras gesteuert werden.

Auf die Klage der Frau hatte das Hamburger Gericht 2010 entschieden, dass die vor dem Wohnhaus der Klägerin aufgestellte Kamera keine Bilder von Fenstern oder Balkonen sowie der Eingangstür des Wohnhauses übertragen durfte. Gewährlisten solle das eine Schwarzschaltungsfunktion der Kamera. Der Frau reichte das jedoch nicht aus, sie forderte in letzter Instanz auch einen Stopp der Überwachung des öffentlichen Straßenraums vor dem Wohnhaus.

Ihre Klage scheiterte zwar nun in diesem letzten Punkt. Doch Hamburg hatte bereits nach dem Urteil von 2010 alle zwölf Kameras abgeschaltet, da das Schwärzen aller erfassten Hauseingänge und Fenster die Überwachung insgesamt sinnlos gemacht hätte.

Quelle: ntv.de, AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen