Politik

Luftwaffenübungsplatz bleibt Gericht weist Nordhorn-Klage ab

Darf weiter beobachten: Das Schießplatzkommando auf der "Nordhorn-Range".

Darf weiter beobachten: Das Schießplatzkommando auf der "Nordhorn-Range".

(Foto: dpa)

Die Gegner des Luftwaffenübungsplatzes "Nordhorn-Range" in Niedersachsen haben eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klage der Kreise und Kommunen aus der Region gegen den Schießplatz ab. Die Klagen seien zu spät erhoben worden, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.

Die Briten hatten den Übungsplatz bereits 2001 an die Bundeswehr übertragen. Geklagt hatten die Gegner erst im März 2008. Der Bund habe sich angesichts des langen Zeitraums darauf verlassen dürfen, dass es keine Einwände gegen den Betrieb der "Nordhorn-Range" gebe. Auch die Bundeswehr habe Anspruch auf Rechtssicherheit.

 

Quelle: ntv.de, dpa

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