Politik

Handel mit Justitia Gesetz für Prozessabsprachen

Absprachen zwischen Angeklagten, Staatsanwälten und Richtern über den Ausgang von Prozessen sollen einen gesetzlichen Rahmen bekommen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte in der "Frankfurter Rundschau" an, noch im Frühjahr solle das Kabinett einen entsprechenden Entwurf beschließen.

"Einen Handel mit der Gerechtigkeit wird es aber nicht geben", sagte Zypries. Zentrale Bedeutung bei Absprachen komme einem glaubwürdigen Geständnis zu. Um die Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht nachvollziehbar zu machen, sollten die Verhandlungen in Protokollen festgehalten werden.

In CDU und bei den Grünen stieß das Vorhaben der Zeitung zufolge auf Zustimmung. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, mahnte aber, der Staat dürfe sich seinen Strafanspruch nicht abkaufen lassen. Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte, die Grenzen müssten klar sein. So dürften auf keinen Fall gefährliche Straftäter frühzeitig entlassen werden.

Im Prozess gegen den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz, der am Donnerstag zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt wurde, hatten sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger auf das Strafmaß quasi verständigt. Absprachen hatte es auch bei der Anklage gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann gegeben. Das Düsseldorfer Landgericht hatte das Verfahren um die umstrittenen Prämien bei der Übernahme von Mannesmann gegen eine Zahlung von 5,8 Millionen Euro eingestellt.

Quelle: ntv.de

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