Politik

Mehr Schutz im Internet und am Telefon Gesetz gegen Abzocke kommt

Verträge, die am Telefon geschlossen werden, sind künftig erst dann wirksam, wenn sie später auch schriftlich bestätigt werden.

Die Bundesregierung will Verbraucher bei Geschäften im Internet und am Telefon besser schützen. Seit Monaten stocken die Verhandlungen. Doch nun steht ein entsprechender Gesetzentwurf gegen Verbraucher-Abzocke vor dem Abschluss.

Der Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Verbrauchern vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon ist nach einem Zeitungsbericht fertiggestellt. Er war zuvor monatelang nicht vorangekommen. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sehe vor, dass Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden, schreibt die "Süddeutsche Zeitung".

Zudem sollten die Bürger besser vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkassofirmen geschützt werden. Diese würden immer wieder versuchen, Forderungen eintreiben, die gar nicht existieren. Deshalb müssen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche Gebühren entstanden sind. Auch sollen die Unternehmen strenger beaufsichtigt werden.

Außerdem will die Bundesregierung die Abmahn-Abzocke beim verbotenen Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet eindämmen. Diese hat sich für einige Anwälte im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Künftig dürfen Anwälte dem Bericht zufolge privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Ursprünglich hatte das Justizministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt.

Auf den Gesetzentwurf einigte sich der SZ zufolge das Ministerium mit der Unionsfraktion, die einen ersten Entwurf für unausgewogen hielt. Ein Sprecher des Ministeriums sagte: "Wir sind auf einem guten Weg." Die endgültige Abstimmung zwischen den Ministerien sei aber noch nicht abgeschlossen.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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