Politik

Bundespolizei hat freie Hand Gesichtskontrolle ist zulässig

Die Kontrollen dürfen auch verdachtsunabhängig sein.

Die Kontrollen dürfen auch verdachtsunabhängig sein.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wer sieht verdächtig aus und wer nicht? Über diese Frage dürfen die Beamten der Bundespolizei auf Kontrollgängen in der Bahn entscheiden. Das stellt das Verwaltungsgericht Koblenz fest und verweist darauf, dass die Beamten dabei auch verdachtsunabhängig vorgehen dürfen.

Die Bundespolizei darf Bahnreisende auf bestimmten Strecken auch aufgrund ihres Aussehens ohne konkreten Verdacht kontrollieren. Auf Bahnstrecken, die zum Beispiel Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienten, dürften Beamte "verdachtsunabhängig" kontrollieren, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Bei Stichprobenkontrollen könnten sie die Auswahl dabei auch "nach dem äußeren Erscheinungsbild" vornehmen.

Das Gericht wies damit die Klage eines Bahnreisenden zurück, der von Polizeibeamten kontrolliert worden war. In einem späteren Verfahren wegen Beleidigung gegen den Kläger hatte demnach ein Beamter ausgesagt, ein Kriterium bei der Kontrolle sei auch die Hautfarbe. Der betroffene Reisende wollte nun vor Gericht feststellen lassen, dass dieses Vorgehen rechtswidrig war.

Die Richter entschieden nun jedoch, dass die Bundespolizei auf der betroffenen Strecke verdachtsunabhängig kontrollieren könne. Aus Gründen der Kapazität und Effizienz seien die Beamten dabei auf Stichprobenkontrollen beschränkt. Deswegen dürften sie die Auswahl der Reisenden "auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen."

Quelle: ntv.de, AFP

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