Nach der Sicherungsverwahrung Gewalttäter sollen nach Wiesloch
28.12.2010, 18:12 Uhr
Die ehemalige Jugendarrestanstalt in Wiesloch.
(Foto: dpa)
Der kleinen Stadt Wiesloch südlich von Heidelberg stehen unruhige Zeiten bevor. Die Landesregierung will dort in einer ehemaligen Jugendarrestanstalt psychisch gestörte Gewalttäter unterbringen, deren Zeit in der Sicherungsverwahrung endet. In der Bevölkerung formiert sich der erste Widerstand.
Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg eine Unterkunft für psychisch gestörte Gewalttäter gefunden, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Sie sollen künftig im nordbadischen Wiesloch untergebracht werden. Dafür stehe die frühere Jugendarrestanstalt bereit, teilte Sozialministerin Monika Stolz (CDU) mit. Es seien nur wenige Maßnahmen notwendig, um das Gebäude für den Zweck nutzen zu können. In der knapp 26.000 Einwohner zählenden Stadt regt sich bereits Protest. Im Januar wird es eine Informationsveranstaltung im Rathaus geben, bei der deutlicher Protest der Bevölkerung erwartet wird.
Wieslochs Oberbürgermeister Franz Schaidhammer will mit juristischen Mitteln gegen die Unterbringung der Gewalttäter vorgehen. Aus seiner Sicht ist das mehr als 100 Jahre alte Gebäude in der Innenstadt nicht dafür geeignet. Die Zellen seien mit sechs bis acht Quadratmetern zu klein. Größere Umbauten seien wegen der Statik nicht möglich.
Länder suchen Lösungen
Das benachbarte Rheinland-Pfalz plant einen Neubau für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten. Dort sind derzeit sechs Gewalttäter von der Neuregelung betroffen. Ein neues Gebäude ist auch in Mecklenburg-Vorpommern geplant, wo es derzeit drei Täter gibt, die nach ihrer Haft weiter hinter Gitter bleiben sollen. Es soll auf dem Gelände des Gefängnisses in Bützow entstehen.
In den meisten anderen Bundesländern ist der Druck offensichtlich nicht so groß, rasch eine Lösung zu finden. So steht in Brandenburg erst 2014 die Entlassung eines Gewalttäters an, auf den das neue Gesetz zutrifft. Zwei Täter aus Thüringen sitzen derzeit noch im Gefängnis. Das Land hat aber ebenso wie Sachsen und Sachsen-Anhalt noch keine Lösung im Auge. In Niedersachsen gibt es keinen akuten Fall. Nordrhein-Westfalen sucht nach Auskunft des Justizministeriums noch eine Übergangslösung. In Hamburg ist die Unterbringung in einem Krankenhaus geplant.
1998 war die Begrenzung der Sicherungsverwahrung in Deutschland auf zehn Jahre aufgehoben worden. Damit blieben einige Gefangene länger hinter Gittern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wertete diese nachträgliche Verlängerung als Verstoß gegen die Menschenrechte. Damit werde eine zusätzliche Strafe verhängt, urteilten die Richter am 17. Dezember 2009. In der Folge waren einige Straftäter auf freien Fuß gekommen. Einige von ihnen werden rund um die Uhr von der Polizei überwacht.
Quelle: ntv.de, dpa