Politik

Neue Sicherungsverwahrung Dauer-Haft für Schwerkriminelle

Die Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher wird zum Jahresbeginn 2011 grundlegend reformiert und auf schwere Delikte beschränkt. Dutzende Schwerstkriminelle können damit nicht mehr auf ihre Freilassung hoffen. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird hingegen abgeschafft. Psychisch gestörte Täter, die eigentlich freizulassen sind, können mit einer elektronischen Fußfessel versehen werden.

Sexualstraftäter bilden die größte Gruppe der Sicherungsverwahrten.

Sexualstraftäter bilden die größte Gruppe der Sicherungsverwahrten.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Besonders gefährliche Straftäter, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Sicherungsverwahrung freigelassen wurden, können kommendes Jahr wieder hinter Schloss und Riegel gesteckt werden. Der Bundesrat gab in Berlin grünes Licht für die vom kommenden Januar an geltende Neuordnung der Sicherungsverwahrung, die eine zeitlich unbegrenzte Haft ermöglicht. Damit verringern sich auch die Chancen mehrerer Dutzend Häftlinge in Sicherungsverwahrung, mit Verweis auf das Urteil der Straßburger Richter frei zu kommen. Der Menschenrechts-Gerichtshof hatte vergangenen Dezember die alten Regelungen als unzulässig gewertet, da auch nachträglich in Altfällen die Sicherungsverwahrung verhängt werden konnte.

Aufgrund des Urteils des Menschenrechts-Gerichtshof sind rund ein Dutzend Verurteilte aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Nach dem neuen Gesetz können sie kommendes Jahr psychiatrisch untersucht werden und bei bestehender Gefährlichkeit in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden.

Mehr Sicherungsverwahrte erwartet

Ein "Therapie-Unterbringungsgesetz" wollte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ursprünglich nicht.

Ein "Therapie-Unterbringungsgesetz" wollte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ursprünglich nicht.

Jetzt ist der Weg frei, damit zum 1. Januar 2011 den Gesetzesanwendern - den Staatsanwälten, Richtern und Gefängnismitarbeitern - die Arbeit leichter gemacht wird. Gerade dadurch entsteht auch ein Plus an Sicherheit", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue kritisierte hingegen, der Entwurf werde einer Neuordnung der Sicherungsverwahrung nicht gerecht. "Es ist zu befürchten, dass damit die Zahl der Sicherungsverwahrten erheblich steigen wird", sagte die SPD-Politikerin.

Durch die Sicherungsverwahrung können Verurteilte zeitlich unbegrenzt inhaftiert bleiben. Voraussetzung ist die Erwartung, dass der Täter auch nach der Entlassung weitere schwere Straftaten begehen würde. Bis Januar 1998 durfte die Sicherungsverwahrung nur zehn Jahre dauern, danach wurde diese Begrenzung aufgehoben. Die Verlängerung galt auch für Straftäter, die damals bereits in Sicherungsverwahrung saßen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Verlängerung der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen den juristischen Grundsatz gewertet, dass keine Strafe nachträglich über das zum Zeitpunkt der Verurteilung geltende maximale Maß hinaus erhöht werden dürfe.

Quelle: ntv.de, rts

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