Politik

Urteil zu Post-Mindestlohn Glos trumpft auf

Wirtschaftsminister Michael Glos hat das Urteil eines Berliner Gerichts gegen eine Ausweitung des Mindestlohnes auf die gesamte Post-Branche zum Anlass für eine neuerliche Attacke gegen das SPD-geführte Arbeitsministerium genommen. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts sei ein Sieg für den Wettbewerb, sagte der CSU-Politiker dem "Focus". "Es zeigt, dass Mauscheleien vor Gericht keinen Bestand haben."

Am Freitag hatten die Richter entschieden, dass die von der Bundesregierung erlassene Mindestlohn-Verordnung für Briefdienste rechtswidrig sei, und damit Konkurrenten der Deutschen Post AG recht gegeben. Das Arbeitsministerium, das auf den Post-Mindestlohn gedrungen hatte, will das Urteil anfechten. Glos sprach davon, das Ministerium habe "reflexartig" Berufung angekündigt. Das erinnere "an die alte Volksweisheit: Ein getroffener Hund bellt", so Glos.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte in der "Bild am Sonntag" die Bundesregierung auf, auf "den Weg der Vernunft" zurückzukehren. "Sie sollte Wettbewerb in der Post-Branche ermöglichen statt über ein Berufungsverfahren weiter Existenzen und Arbeitsplätze vor allem im Mittelstand zu zerstören."

Der Mindestlohn für Briefträger zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt und von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt worden. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste sieht seine etwa 200 Mitgliedsunternehmen durch die Lohnhöhe überfordert. Der Verband hatte Mitte Dezember 2007 mit der erst wenige Wochen zuvor gegründeten "Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste" einen Tarifvertrag für alle tarifgebundenen Betriebe geschlossen. Der ab dem 1. Januar 2008 vereinbarte Bruttomindestlohn liegt unterhalb der per Verordnung festgelegten Mindestlöhne.

Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte, in den Mindestlohn dürften nur tariflich nicht gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezogen werden. "Die Erstreckung des Mindestlohns auf die gesamte Branche Briefdienstleistungen ist rechtswidrig", hieß es. Damit habe der Bundesarbeitsminister die gesetzliche Ermächtigung überschritten. Diese erlaube nur Verordnungen, die überhaupt nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen.

Quelle: ntv.de

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