Schröder sucht Alternativen zur Kita Großelternzeit kostet nichts
27.09.2012, 17:42 Uhr
Kristina Schröder beim Besuch einer Kita in Berlin.
(Foto: dapd)
Viele Eltern haben Probleme, Beruf und Familie zu vereinbaren. Der Ausbau der Kinderbetreuung hinkt in vielen Großstädten dem Bedarf hinterher. Jetzt sollen auch berufstätige Großeltern einspringen - allerdings unbezahlt. Die Opposition spricht von einen "Schmalspurprogramm" und einem "politischen Offenbarungseid".
Großeltern sollen zur Betreuung ihrer Enkel einen Anspruch auf Teil- oder Auszeit am Arbeitsplatz bekommen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder bereitet nach Informationen der "Passauer Neue Presse" einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Angedacht ist eine unbezahlte Freistellung von bis zu drei Jahren. Die Pläne orientieren sich an der bestehenden Elternzeit.

Nach Ansicht der CDU würde die Großelternzeit das "Miteinander der Generationen" stärken.
(Foto: dapd)
Die FDP äußerte Bedenken. Die Initiative sei nicht abgestimmt. Finanzierbarkeit und bürokratischer Aufwand für die Arbeitgeber müssten zuvor geklärt werden, sagte die FDP-Familienpolitikerin Miriam Gruß der "Rheinischen Post".
Auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen äußerte sich zurückhaltend. Es gebe einige nicht einfach zu lösende Detailfragen, sagte die CDU-Politikerin in Berlin.
Die "volle Unterstützung der CDU"
Schröders Initiative geht auf ein Positionspapier für den CDU-Parteivorstand vom April zurück. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sagte der "Süddeutschen Zeitung", die Familienministerin habe "die volle Unterstützung der CDU". Es sei "für alle ein Gewinn, wenn sich Großeltern um ihre Enkelkinder kümmern - und damit auch deren Eltern ein Stück weit entlasten". Eine Großelternzeit stärke "auch das Miteinander der Generationen in unserer Gesellschaft", so Gröhe.
Bislang haben Großeltern nur dann einen Rechtsanspruch auf eine berufliche Auszeit zur Enkelbetreuung, wenn ihre noch minderjährige Tochter ein Kind bekommen hat und die junge Mutter ansonsten ihre Ausbildung abbrechen müsste.
Das CDU-geführte Familienministerium will die gesetzliche Großelternzeit ähnlich wie die Elternzeit gestalten. Dazu gehört dann für Großeltern - wie für Eltern - ein Kündigungsschutz und in der Regel auch ein Rechtsanspruch auf Rückkehr zum alten Arbeitsplatz. Für kleinere Betriebe unter 15 Beschäftigten sollen Sonder- und Ausnahmeregelungen gelten. Anders als Eltern sollen Großeltern keinen Lohnersatz oder Beihilfen bekommen. Eltern haben hingegen nach der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Anspruch auf Elterngeld des Staates.
Opposition spricht von "Offenbarungseid"
Die Familienpolitikerin der Grünen, Katja Dörner, sprach von einem neuen "Schmalspurprogramm" Schröders. Nach wie vor hätten Familien große Probleme, geeignete Betreuungsangebote zu finden. "Jetzt soll eine Großelternzeit kommen, also Familienzeit für arbeitende Opas und Omas - allerdings unentgeltlich." Diese Option sei leider nur für die allerwenigsten attraktiv und machbar, sagte Dörner. Auch mit den anderen Familienankündigungen der Koalition komme die CDU-Politikerin Schröder nicht voran, wie etwa dem Ausbau des Teilelterngeldes und der Partnermonate.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sieht in Schröders Plan einen "politischen Offenbarungseid". Die Ministerin habe endlich registriert, dass der Krippenausbau nicht voran komme. Nun solle es eine Arbeitsfreistellung für Opas und Omas geben, die dem Staat nichts koste, sagte NGG-Vize Michaela Rosenberger. Das Modell werde die Altersarmut insbesondere von Frauen weiter forcieren.
Baden-Württembergs Familienministerin Katrin Altpeter (SPD) sprach grundsätzlich von einer guten Idee, zweifelte aber an die Umsetzung durch Schröder. "Denn viele Eltern haben es schwer, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen", sagte Altpeter Stuttgart.
Laut der kürzlich vorgestellten können sich allerdings nur 40 Prozent der Deutschen vorstellen, zugunsten der Enkel im Beruf kürzer zu treten. Für 44 Prozent kommt das nicht infrage.
Elternzeit wird wohl ausgeweitet
Das Gesetz über die Elternzeit - früher Elternurlaub - war in der Vergangenheit mehrfach geändert worden. Generell gibt es einen Rechtsanspruch der Eltern auf Freistellung von bis zu drei Jahren. Mit dem Elterngeld wird bis zu 14 Monate ein Lohnersatz gezahlt, die übrige Zeit muss allerdings selbst finanziert werden. Die dreijährige Elternzeit zur Kinderbetreuung kann auch in Phasen gestückelt genommen werden - bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Im Gespräch ist allerdings eine Ausweitung auf das zwölfte Lebensjahr.
Quelle: ntv.de, dpa