Politik

Zündel schuldig Haft für Holocaust-Leugner

Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel muss wegen Volksverhetzung für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Mannheim verhängte gegen den 67-jährigen Grafiker damit die Höchststrafe.

Zündel habe in Rundbriefen und im Internet von Kanada aus die Ermordung von Millionen Juden in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern bestritten. In seinen Veröffentlichungen habe er zum Hass gegen einen Teil der Bevölkerung aufgerufen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen. Mit seinen schändlichen Behauptungen" sei er der Volksverhetzung in 14 Fällen und der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener schuldig. Das Gericht ordnete zudem an, dass die Strafe nicht nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt wird.

Damit verhängte das Gericht die nach dem deutschen Strafrecht höchstmögliche Strafe. Es folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zündels fünf Wahl- und Pflichtverteidiger hatten Freispruch beantragt oder kein konkretes Strafmaß genannt. Zündel selbst nahm das Urteil gefasst auf und machte sich während der über zweistündigen Urteilsbegründung Notizen.

Richter Meinerzhagen sagte, Zündel habe vor allem auf seiner Homepage im Internet die absurde Hassideologie des Nationalsozialismus verinnerlicht und befürwortet. Es handelt sich bei der Zundelsite um eine weltweit bekannte revisionistische Plattform, auf deren Weiterverbreitung und Vielzahl der Zugriffe sich der Angeklagte stolz berufen hat", sagte Meinerzhagen.

Der Richter bezeichnete Zündel als einen sehr gefährlichen politischen Agitator", als einen Hetzer" und einen gefährlichen Brandredner". Hinter der Fassade eines bieder scheinenden Auslandsdeutschen sei er ein Brunnenvergifter" und Brandstifter", ein menschenverachtender Barbar, der dummdreist daher schwafele. In seinen Schriften verherrliche er das faschistische Regime, dessen Wiederkehr er herbeiwünsche. Das Gericht hat die Überzeugung, dass den in der Anklage erfassten Zitaten aus den Schriften ein volksverhetzender Charakter zukommt", sagte Meinerzhagen.

In seinem Schlusswort hatte Zündel beantragt, das Gericht möge eine unabhängige internationale Gutachterkommission einsetzen. Sie solle untersuchen, ob die Gaskonzentrationen zum Beispiel in Auschwitz für den Holocaust ausgereicht hätten. Sollte diese die bisher historisch im Allgemeinen verbürgte Vergasung der Juden bestätigen, werde er sich in einer Pressekonferenz bei den Juden und anderen Opfern entschuldigen. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab.

Zündel war im Frühling 2005 von Kanada an Deutschland ausgeliefert worden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Meinerzhagen sagte, die zweijährige Abschiebehaft in Kanada solle nicht angerechnet werden. Außerdem solle die Strafe nicht nach zwei Drittel der Verbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Prozess musste in Mannheim zweimal aufgerollt werden, weil die Frage der Pflichtverteidigung dem Gericht nicht gesichert erschien. Während des Verfahrens musste die Verteidigerin Sylvia Stolz wegen ständigen Störens ausgeschlossen werden. Gegen sie und einen weiteren Zündel-Wahlverteidiger, Jürgen Rieger, eröffnete die Staatsanwaltschaft Mannheim inzwischen Ermittlungsverfahren wegen möglicher Volksverhetzung.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen