Politik

Prozessende in Stuttgart Haftstrafen für Terrorhelfer

Die türkische Terrororganisation DHKP-C will den türkischen Staat beseitigen und ihn durch ein marxistisch-leninistisches Regime ersetzen. Seit 1998 ist die Gruppierung in Deutschland verboten. Ein Gericht verurteilte nun drei Mitglieder dieser Gruppe, die diese unterstützt hatten.

Die fünf Angeklagten beim Prozessauftakt in Stuttgart im März 2008.

Die fünf Angeklagten beim Prozessauftakt in Stuttgart im März 2008.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat gegen drei Mitglieder einer linken türkischen Terrororganisation hat mehrjährige Haftstrafen verhängt. Der sechste Strafsenat des OLG verurteilte einen 52 Jahre alten Angeklagten zu einer Haftstrafe von fünf Jahren, weil er unter anderem einen sechsstelligen Euro-Betrag für die Gruppierung gesammelt hatte. Ein 40 Jahre alter Mitangeklagter muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Beide hatten gestanden, unter anderem gefälschte Ausweise organisiert zu haben. Zu zwei Jahren und elf Monaten Haft wurde ein 46-Jähriger verurteilt.

Die Angeklagten hatten Ende Juli ihre Mitgliedschaft in der Gruppierung DHKP-C eingeräumt, um das Verfahren abzukürzen. Im Gegenzug war ihnen eine Strafmaßobergrenze zugesichert worden.  Die DHKP-C will nach Erkenntnissen der Ermittler den türkischen Staat beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime ersetzen. Der 46-Jährige und der 40-Jährige kamen nach der Urteilsverkündung frei, da sie schon entsprechend lange in Untersuchungshaft gesessen hatten. Der Prozess dauerte insgesamt 15 Monate. Ein abgetrenntes Verfahren gegen zwei weitere der ursprünglich fünf Angeklagten läuft weiter.

Angeklagter bot sich als Selbstmordattentäter an

Der 52-Jährige, der die höchste Haftstrafe bekam, soll seit dem Jahr 2000 für den gesamten süd- und norddeutschen Raum sowie für England verantwortlich gewesen sein. Dort habe er auch Kuriere für Waffenschmuggel rekrutiert. Zudem soll er sich laut Gericht der DHKP- C auch als Selbstmordattentäter in der Türkei angeboten haben. Dass er - wie auch der 46-Jährige - in der Türkei in Haft saß und dort auch gefoltert wurde, wertete das Gericht hingegen als strafmildernd. Denn dies sei für beide ein Grund gewesen, sich der Organisation anzuschließen.

Der Bundesinnenminister verbot die DHKP-C 1998, vier Jahre später wurde sie auch in die von der Europäischen Union geführten Liste terroristischer Organisationen aufgenommen. Brand- und Sprengstoffanschläge gelten der Gruppe als legitimes Mittel, um ihre politischen Interessen durchzusetzen. In Deutschland hat sie laut Verfassungsschutz etwa 700 Anhänger. Deutsche Ermittler nahmen seit 1997 viele Funktionäre fest, die teils zu hohen Strafen verurteilt wurden. Gewaltaktionen und Fälle von Spendengelderpressung sind nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums mittlerweile jedoch stark zurückgegangen.

Quelle: ntv.de, dpa

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