Im Sommer sprengt die Marine 39 Minen aus Weltkriegszeiten in der Ostsee. In den Wochen nach dem Manöver werden mehrere tote Schweinswale in dem Gebiet gefunden. Hätte der Tod der Tiere verhindert werden können? Ein Gutachten listet Versäumnisse der Bundeswehr auf.
Der Tod von rund 30 Schweinswalen in der Ostsee bringt die Bundeswehr in Erklärungsnot. Die Marine hatte bei der Sprengung von Weltkriegsminen möglicherweise den Tod der streng geschützten Tiere herbeigeführt - und könnte dabei gegen Gesetze verstoßen haben. Denn vor der Sprengung hätte sie das Bundesamt für Naturschutz informieren müssen, wie aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag hervorgeht. Dies geschah offenbar nicht.
Grünen-Abgeordnete Steffi Lemke
Die Gutachter des Deutschen Bundestages zeigen klar auf, dass eine Beteiligung der Naturschutzbehörden zwingend erforderlich gewesen wäre (...).
(Foto: picture alliance / dpa)
Das Bundesumweltministerium hatte dem Verteidigungsministerium wegen des Tods der Wale bereits vor Wochen Versäumnisse vorgeworfen. Das Gutachten der Bundestags-Wissenschaftler bestätige nun die Auffassung, dass die Naturschutzbehörden hätten informiert und es "eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte geben müssen", sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Das Verteidigungsministerium wollte das Gutachten nicht im Einzelnen kommentieren. Ein Sprecher sagte lediglich, dass Gespräche liefen, "um zu verhindern, dass so etwas noch mal passiert".
Im Sommer waren bei einem Manöver 39 Minen aus Weltkriegszeiten gesprengt worden. Anschließend wurden über mehrere Wochen hinweg tote Schweinswale in dem Gebiet gefunden - ihre Zahl summiert sich inzwischen auf rund 30, wie das Umweltministerium bekannt gab. Es sei "nicht ganz einfach", nun die Todesursache der Tiere festzustellen. Schweinswale stehen unter besonders strengem Schutz.
Grüne: "Scheint ein Rechtsbruch vorzuliegen"
Die Grünen-Abgeordnete Steffi Lemke sieht die Streitkräfte durch das Gutachten belastet. Es "scheint ein Rechtsbruch des durchführenden Nato-Verbundes vorzuliegen", erklärte sie. "Die Gutachter des Deutschen Bundestages zeigen klar auf, dass eine Beteiligung der Naturschutzbehörden zwingend erforderlich gewesen wäre und auch Schutzmaßnahmen für geschützte Arten wie den Schweinswal hätten implementiert werden müssen."
In dem Gutachten schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, Minensprengungen auf See im Gebiet von Schweinswalen gehörten zu den Maßnahmen, die eine "Beteiligungspflicht" der zuständigen Naturschutzbehörden auslösten. Die Wissenschaftler betonen dabei, dass sie in ihrem Gutachten nur die allgemeine Rechtslage darstellten, nicht jedoch den konkreten Fall prüften.