Politik

Wenn Väter zweifeln Heimliche Tests verboten

Der Bundestag hat das von der Großen Koalition vorgelegte Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Damit sollen genetische Untersuchungen bei Menschen eingeschränkt und klar geregelt werden.

Heimliche Vaterschaftstests werden verboten und mit bis zu 5000 Euro bestraft. Babys können vor der Geburt zwar aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht, weil Eltern Aufschluss über Geschlecht und mögliche Eigenschaften haben wollen. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gen-Untersuchungen verlangen. Ausnahmen sind nur bei extrem hohen Versicherungssummen zulässig.

Um die Details des Gesetzes war zwischen Union und SPD monatelang gerungen worden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte in der Debatte des Bundestages, mit dem neuen Gendiagnostikgesetz werde nach zehnjähriger Debatte endlich eine Gesetzeslücke im Umgang mit genetischen Daten geschlossen. Die lange Vorgeschichte dieses Gesetzes dokumentiere auch die Schwierigkeit der Materie. Es gehe um eine Regelung, die zum einen den Schutz der Persönlichkeit jedes Einzelnen garantiere, zum anderen aber auch Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werde.

"Vor Versicherungsbranche eingeknickt"

Kritik an dem Gesetz kam aus der Opposition. Grüne, FDP und Linke bemängelten, in Deutschland lebende Ausländer, die ihre Familie nachholen wollten, müssten künftig mit einem Gentest die Verwandtschaft zu ihren Angehörigen beweisen. Zwar solle dies nur greifen, wenn keine oder nur unzuverlässige Papiere vorlägen, sagte Linken-Gesundheitspolitiker Frank Spieth. Aber ob das der Fall sei, prüfe die Ausländerbehörde. "Ein angeblich freiwilliger Test wird dann sehr schnell zum Regelfall", sagte Spieth.

Auch die Ausnahmen für Versicherungsunternehmen und Arbeitgeber stießen in allen drei Oppositionsfraktionen auf Kritik. So sind Gentests zum Arbeitsschutz zulässig, etwa wenn es um den Umgang mit Giftstoffen am Arbeitsplatz geht. Die Bundesregierung sei vor der Versicherungsbranche "eingeknickt", sagte Grünen-Gesundheitspolitikerin Priska Hinz.

Bei n-tv rechtfertigte Schmidt die Ausnahmen bei hohen Versicherungssummen: "Die Grenze ist hier gesetzt bei 300.000 Euro, weil wir ja auch die anderen Versicherten davor schützen müssen, dass nicht jemand, der die Erkenntnis hat, dass er vielleicht nur noch zwei, drei Jahre zu leben hat, dann hohe Versicherungssummen abschließt und diese Erkenntnisse verweigert, die durch genetische Untersuchungen gewonnen wurden, gegenüber denen, die man auch sonst schon angeben musste."

Quelle: ntv.de

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