Politik

Streit um Kosten für Einrichtungen Hessen will Sicherungsverwahrte

Der hessische Justizminister Hahn erklärt, sein Land könnte Sicherungsverwahrte aus anderen Bundesländern aufnehmen. Entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei der Bau einer Einrichtung geplant. Derweil fordern mehrere Bundesländer den Bund auf, sich an den Kosten für Einrichtung und Therapie zu beteiligen.

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(Foto: dapd)

Hessen ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereit, auch Sicherungsverwahrte aus anderen Bundesländern unterzubringen. Das Land könne eine entsprechende Einrichtung bauen und Straftäter aus anderen Regionen nach ihrer Haft aufnehmen, sagte Justizminister Jörg-Uwe Hahn von der FDP in Wiesbaden. "Ich halte nichts davon, wenn alle Länder nur ihre Täter loswerden wollen." Hahn will seinen Länderkollegen in der kommenden Woche bei ihrer Konferenz in Halle einen entsprechenden Vorschlag machen.

Die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts völlig neu geregelt werden. Die Betroffenen müssen von Strafgefangenen getrennt untergebracht und intensiv therapiert werden. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung künftiger Sicherungsverwahrung steht noch aus.

Hahn sprach sich für eine Einrichtung auf dem Gelände einer bereits bestehenden Justizvollzugsanstalt in Hessen aus. Dabei müsse das vom Gericht verfügte Abstandsgebot klar eingehalten werden. Hahn ließ offen, welches Gefängnis in Hessen er dabei im Auge hat. Mit den bisherigen Regierungen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg habe es schon erste Vorgespräche dazu gegeben.

"Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern"

Mehrere Bundesländer forderten die Bundesregierung auf, sich an den Kosten für neue Gebäude und Therapieangebote zu beteiligen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann von der CDU: "Wenn der Bund nach dem Karlsruher Urteil nun eine erweiterte Zuständigkeit im Vollzug der Sicherungsverwahrung für sich erkennt, dann muss er auch die Kosten für neue Gebäude und zusätzliches Personal anteilig übernehmen." Die Frage der Kostenlast richte sich nach der Zuständigkeit.

Ähnlich äußerte sich Bayerns Justizministerin Beate Merk: "Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform der Sicherungsverwahrung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bezeichnet. Deshalb darf die Bundesregierung die finanziellen Folgen nicht allein den Ländern überlassen", sagte die CSU-Politikerin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP hatte zuvor betont, mit dem Urteil aus Karlsruhe werde "die Föderalisierung des Strafvollzuges ein Stück korrigiert".

Quelle: ntv.de, dpa

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