CDU-Spendenaffäre in Hessen Hinweis auf illegale Quellen?
28.03.2002, 18:11 UhrMöglicherweise gibt es in der Spendenaffäre der hessischen CDU einen neuen Hinweis. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet von "wieder ans Tageslicht gekommenen Akten der Staatsanwaltschaft Frankfurt", die darauf hindeuteten, dass die Partei in den siebziger und achtziger Jahren illegale, nicht ordnungsgemäß versteuerte Spenden bekommen hat.
Zu den Akten gehört demnach eine Auflistung der CDU-Schatzmeisterei, nach der die Hessen-CDU von 1976 bis 1983 lediglich 13,4 Mio. DM (6,85 Mio. Euro) an Spenden verbucht habe. Offiziell jedoch gilt nach einer entsprechenden Aussage von Ministerpräsident Roland Koch, dass die CDU in besagtem Zeitraum 34,4 Mio. DM (17,6 Mio. Euro) an Parteispenden erhalten habe. Dazu zählten auch die in der Schweiz gelagerten 20,8 Mio. DM (10,64 Mio. Euro), die nach Kochs Erklärung vom Februar 2002 legal erworben worden sein sollen.
Sollten die Akten belegen, dass zwischen 1976 und 1983 tatsächlich nur 13,4 Mio. DM von der CDU als Spenden verbucht wurden, würde dies bedeuten, dass die in der Schweiz gelagerten Gelder aus illegalen Quellen stammen.
Ahnungslose CDU, aufgeklärte Staatsanwaltschaft?
Der Sprecher der Hessen-CDU, Michael Brand, sagte, er kenne die zitierte Auflistung der Schatzmeisterei nicht. Er forderte das Magazin auf, das Papier auf den Tisch zu legen. So lange der "Spiegel" dies nicht tue, gebe es keinen Anlass, an der in den Rechenschaftsberichten angegebenen Spendensumme von 34,4 Mio. DM zu zweifeln.
Der Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft, Dieter Arlet, hingegen sagte, das angesprochene Papier sei Teil der bekannten Akten. "Das ist nicht neu", erklärte Arlet.
Die hessische Opposition forderte angesichts des Berichts die CDU auf, die ihr noch verbliebenen Spendengelder in Höhe von acht Mio. Euro sperren zu lassen. Der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss des Landtags zu der Affäre, Jürgen Walter, sagte, Kochs Darstellung sei nun endgültig am Ende.
Staatsanwaltschaft will Kanther vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts in der hessischen Hauptstadt eingelegt, nach dem Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) sich wegen der Finanzaffäre nicht vor Gericht verantworten muss. Arlet sagte, die Beschwerde sei nach Eingang des Beschlusses eingelegt worden, um die Frist zu wahren. Die Prüfung könne einige Monate dauern.
Quelle: ntv.de