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"Jagd auf Polizeibeamte" Hohe Strafe im Boxberger "Reichsbürger"-Prozess

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Der verurteilte 55-jährige Mann soll der "Reichsbürger"-Szene angehören.

Der verurteilte 55-jährige Mann soll der "Reichsbürger"-Szene angehören.

(Foto: dpa)

Im badischen Boxberg feuert ein 55-Jähriger einen Kugelhagel auf Polizisten, die sein Haus durchsuchen wollen. Ein Beamter wird bei dem zweistündigen Gefecht schwer verletzt. Wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilt das Gericht den mutmaßlichen "Reichsbürger" zu einer langen Haft.

Für Schüsse auf ein Spezialeinsatzkommando im badischen Boxberg ist ein Mann wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Der 55-jährige mutmaßliche "Reichsbürger" hatte im April vergangenen Jahres in der Gemeinde Boxberg im Main-Tauber-Kreis mit einem Schnellfeuergewehr durch die geschlossenen Rollläden seiner Wohnung auf Polizeibeamte geschossen. Die Einsatzkräfte wollten das Haus des Mannes wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte.

In dem Haus fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör. Bei dem Einsatz war einer der Beamten durch Schüsse in die Beine schwer verletzt worden. Erst nach etwa zwei Stunden ergab sich der Täter. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Deutschen in ihrem Plädoyer vorgeworfen, "regelrecht Jagd auf Polizeibeamte gemacht" zu haben und eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen gefordert.

Dem widersprachen die beiden Anwälte des Mannes deutlich. Sie argumentierten, es seien keine Mordmerkmale erfüllt. Sie forderten deswegen einen Freispruch für ihren Mandanten. Der hatte in seinem abschließenden Wort um Entschuldigung für sein Verhalten gebeten. "Was geschehen ist, tut mir unendlich leid", sagte er. Er habe "in Panik gehandelt und zum Schutz meines Sohnes".

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Der Mann wird der sogenannten "Reichsbürger"-Szene zugeordnet. Laut Bundesanwaltschaft sah der Mann sein Grundstück und die Wohnung "als ein eigenständiges, jedenfalls nicht der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland" unterstelltes Gebiet an und sicherte es entsprechend ab. Die Verteidiger hatten dagegen argumentiert, der Mann habe zwar einen "Reichsbürgersprachgebrauch" gepflegt, die Ideologie aber gar nicht verstanden.

"Reichsbürger" und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 23.000 Anhängerinnen und Anhänger zu - Tendenz steigend.

Quelle: ntv.de, gut/dpa

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