Schutz für Mutter und Kind Initiative für anonyme Geburt
21.06.2002, 14:15 UhrWenige Tage nach dem Scheitern eines entsprechenden Gesetzes im Bundestag hat Baden-Württemberg im Bundesrat einen Vorstoß zur rechtlichen Regelung der anonymen Geburt unternommen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wurde von der Ländervertretung am Freitag zunächst zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, im Interesse des Schutzes des Lebens anonyme Geburten in öffentlichen Krankenhäusern zu ermöglichen und gleichzeitig Rechtssicherheit für die betroffenen Mütter zu schaffen.
An Babyklappen können Mütter bereits heute völlig anonym und für alle Beteiligten straffrei Neugeborene abgeben. Allerdings sind die meisten Mütter zu einer heimlichen und oft gesundheitlich gefährlichen Geburt gezwungen, bevor sie das Neugeborene einer Babyklappe anvertrauen können.
Der Entwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Regelung der anonymen Geburt im Krankenhaus vor. So soll zum Schutz der Kinder die gesetzliche Vormundschaft des Jugendamtes angeordnet werden. Der Mutter soll eine Überlegungsfrist von acht Wochen eingeräumt werden, sich zu ihrem Kind zu bekennen, bevor eine Adoption in die Wege geleitet wird. Die Kosten soll das jeweilige Land tragen.
Initiative umstritten
Im Bundestag war am 13. Juni eine gemeinsame Gesetzesinitiative von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP wegen rechtlicher Bedenken bis nach der Bundestagswahl vertagt worden. Kritiker des Gesetzentwurfes hatten vor allem eingewandt, anonyme Geburten wie auch Baby-Klappen verstießen gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Grundrecht jedes Menschen, Kenntnis von der eigenen Herkunft zu haben.
Nach der Initiative von Baden-Württemberg sollen die Mütter die Möglichkeit erhalten, freiwillig für das anonym geborene Kind ihre Identität oder eine sonstige Nachricht zu hinterlassen. Das Kind soll das Recht haben, diese Nachricht ab Vollendung des 16. Lebensjahres zu erhalten. Der baden-württembergische Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) sagte im Bundesrat, das Ja zum Leben müsse Vorrang haben vor dem Recht des Kindes auf Wissen um seine Abstammung.
Quelle: ntv.de