Konsequenz aus CSD-AttentatKabinett beschließt Zehn-Punkte-Plan gegen Islamismus

Die Bundesregierung zieht die Konsequenzen aus dem tödlichen Anschlag beim Berliner Christopher Street Day: Ein Zehn-Punkte-Plan sieht unter anderem härtere Strafen für gefährliche Messerattacken vor. Auch bei Bewährungsentscheidungen soll künftig anders abgewogen werden.
Die Bundesregierung plant Strafverschärfungen und einen stärkeren Fokus auf Sicherheitsinteressen bei Bewährungsentscheidungen. Damit reagiert sie auf den islamistischen Terroranschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin. Das Bundeskabinett billigte heute einen Zehn-Punkte-Plan zu dem Thema. Dieser sieht unter anderem eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders gefährliche Körperverletzungen vor. Dies gilt, wenn Messer oder andere gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden und jemand in Lebensgefahr gerät oder schwere Gesundheitsschäden drohen.
In den vergangenen Jahren hatten Islamisten immer wieder Anschläge mit Messern oder Fahrzeugen verübt. "Natürlich geht es hier nicht um Messerangriffe, die ausschließlich einen islamistischen terroristischen Hintergrund haben", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU.
Bei Bewährungsentscheidungen soll künftig ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr neben der Rechtsordnung auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden. Darauf haben sich Dobrindt und Justizministerin Stefanie Hubig von der SPD geeinigt. Beim Jugendstrafrecht soll klargestellt werden: Wendet das Gericht es auf Heranwachsende an, ist eine Begründung dafür erforderlich. Hubig sagte: "Jugendstrafrecht ist keine Kuscheljustiz."
Der islamistisch motivierte Attentäter Abdul B. war am 25. Juli am Rande des CSD im Tiergarten in eine Menschenmenge gefahren. Er hatte eine Frau getötet und mindestens 31 Menschen teils schwer verletzt. Der 21-Jährige konnte zunächst fliehen und wurde einen Tag später von Polizisten in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. Abdul B. war den Behörden als radikaler Islamist bekannt gewesen.
Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Hintergrund der Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war, dass er in den Libanon gereist war, um sich in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Das Gericht ordnete eine sogenannte Vorbewährung an. Dabei wird die Entscheidung, ob die Jugendstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird, für zunächst sechs Monate zurückgestellt. In dieser Zeit sollte er unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.
Kabinett erwägt Fußfesseln
Der nun beschlossene Zehn-Punkte-Plan sieht vor, dass nicht nur Bundespolizei und Bundeskriminalamt, sondern auch die Ermittlungsbehörden der Länder Telekommunikationsanbieter befristet zur Sicherung sogenannter Verkehrsdaten verpflichten können. Es geht um Informationen, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat. Die Sicherungsanordnung soll nur erlaubt sein, wenn eine entsprechende Befugnis im Landespolizeigesetz erforderlich ist, Anhaltspunkte für eine begangene Straftat oder eine bestehende Gefahrenlage vorliegen.
Gefährdungserkenntnisse und Radikalisierungshinweise aus der Untersuchungshaft sollen ausdrücklich an Strafgerichte, Staatsanwaltschaft und Gerichte übermittelt werden. Diese Maßnahme würde vor allem eine Vollzugslücke schließen.
Der Plan weist auf die Möglichkeiten von Präventivgewahrsam und elektronischen Fußfesseln hin. Diese sind keine völlig neuen Instrumente. Beides existiert in Bund und Ländern bereits in unterschiedlicher Ausgestaltung. Einheitliche Standards, längere Gewahrsamsmöglichkeiten und die Erwartung eines stärkeren Einsatzes dieser Instrumente wären vor allem politische Vorgaben. Neue Befugnisse müssten vorrangig landesrechtlich geregelt und an Verhältnismäßigkeit sowie Kontrolle durch ein Gericht gebunden werden.
