Politik

Schlappe für BND Journalist darf Akten sehen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Bürger gestärkt, die Auskunft vom Bundesnachrichtendienst (BND) verlangen. Nach einer Entscheidung muss der BND dem Berliner Journalisten Andreas Förster Akteneinsicht gewähren. Damit hatte die Klage des Redakteurs Erfolg. Der BND hatte Förster und andere Journalisten bespitzeln lassen, um Lecks in den eigenen Reihen aufzudecken. Die Affäre wurde Ende 2005 bekannt. (Az.: BVerwG 6 A 2.07).

"Ich freue mich sehr und hoffe, dass ich bald vom BND eingeladen werde, um meinen Akten einzusehen", sagte Förster. Sein Anwalt Christian Schertz zeigte sich hochzufrieden mit dem Grundsatzurteil. "Es zeigt, dass auch ein Nachrichtendienst nicht im rechtsfreien Raum agieren kann", sagte Schertz. Die Entscheidung sei eine eindeutige Vorgabe für den BND, wie er mit Akten umzugehen habe.

Nach dem Urteil des 6. Senats muss der Geheimdienst dem Redakteur der "Berliner Zeitung" nun Auskunft darüber erteilen, welche Informationen und Daten er über ihn gespeichert hat. Dies gelte sowohl für elektronisch gespeicherte als auch auf Papier festgehaltene Daten. Letzteres hatte der BND verhindern wollen. Er hatte dem 48 Jahre alten Journalisten bislang nur Auskunft über elektronische Daten erteilt. Für weitergehende Informationen fehle die gesetzliche Grundlage, argumentierte der Geheimdienst.

Diese Gesetzesauslegung wollte der BND durch die Leipziger Richter in einem Grundsatzurteil bestätigt bekommen - obwohl auch aus seiner Sicht im konkreten Fall Förster keine Gründe für die Weigerung vorlagen. Das Bundesgericht - in erster und letzter Instanz für die Pullacher Geheimdienstler zuständig - folgte aber der Argumentation aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht.

Der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer verwies dabei auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Vor diesem Hintergrund sei das Bundesverfassungsschutzgesetz 1990 entstanden, in dem die Datenspeicherung und der Datenschutz geregelt würden. "Man gewinnt den Eindruck, dass es dabei um eine Stärkung des Auskunftsanspruchs des Bürgers ging", sagte der Richter mit Blick auf das damalige Gesetzgebungsverfahren. Das nachrichtendienstliche Geheimhaltungsinteresse sahen die Richter trotzdem geschützt. Das Gesetz lege fest, dass eine Auskunft verweigert werden könne, wenn eine Gefährdung für die Aufgabenerfüllung bestehe.

Förster war von 2001 bis 2005 durch einen Journalisten aus Leipzig bespitzelt worden. Ein im Mai 2006 veröffentlichter Bericht des früheren Bundesrichters Gerhard Schäfer für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags hatte das Vorgehen als rechtswidrig bezeichnet. BND-Präsident Ernst Uhrlau entschuldigte sich für die Aktion, bei Förster auch persönlich. Die von dem Redakteur geforderte Akteneinsicht wurde jedoch abgelehnt.

Quelle: ntv.de

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