Politik

Schily begrüßt Richterspruch "Kalifatsstaat" weiter aktiv

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, wonach das Verbot der islamistischen Vereinigung "Kalifatsstaat" rechtens war, begrüßt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wies unterdessen darauf hin, treue Anhänger der Organisation blieben trotz des Verbots aktiv. "Die hartgesottenen Islamisten erkennen das Urteil weltlicher Richter nicht an", erklärte ein Sprecher des Amts.

"Das Urteil belegt, dass unsere Instrumente zur Bekämpfung des Terrorismus wirksam sind", sagte Schily. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) bezeichnete die Verbots-Bestätigung als notwendig, da sie "Rechtssicherheit für alle" schaffe. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Silke Stokar, sagte, für Gruppen, die unter dem Vorwand der Religion das friedliche Zusammenleben der Menschen unterminieren wollten, sei in der Demokratie kein Platz.

Anhänger von Metin Kaplan, der als selbst ernannter "Kalif von Köln" den "Kalifatsstaat leitete und derzeit wegen Aufrufs zum Mord an einem Rivalen in Haft sitzt, verbreiteten ihr Gedankengut weiter über ein eigenes Fernsehprogramm, erklärte der Verfassungsschutz. Zudem würden Zeitschriften vertrieben, in denen so eindeutig antidemokratisch und antisemitisch agiert werde, wie man es von der verbotenen Organisation kenne.

Insgesamt habe die Zahl der "Kalifatsstaat"-Anhänger allerdings seit dem Verbot abgenommen, berichteten die Verfassungssschützer. Dies gelte für die "Ränder" der Gruppe. In Köln, wo der "Kalifatsstaat" bis zu seinem Verbot seinen Sitz hatte, kämen Kaplan-Anhänger weiter regelmäßig zusammen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch von Schily im Dezember 2001 verhängte Verbot des "Kalifatsstats" in letzter Instanz bestätigt. Der Minister hatte seine Entscheidung mit der "aggresiv-kämpferischen" Haltung der Vereinigung begründet. Das Verbot war auf der Basis des nach den Anschlägen vom 11. September 2001 reformierten Vereinsrechts, aus dem das Religionsprivileg gestrichen wurde, erlassen worden.

Quelle: ntv.de

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