Politik

Staatsanwälte beharrlich Kanther soll vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden besteht weiter darauf, dass dem ehemaligen CDU-Bundesinnenminister Manfred Kanther der Prozess gemacht wird. Der Leitende Oberstaatsanwalt Dieter Arlet teilte am Montag mit, die Anklagebehörde halte die angeklagten Taten nicht für verjährt.

Die Staatsanwaltschaft habe daher eine ausführliche Begründung für ihre Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens auf den Weg gebracht. Über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Kanther hatte im Januar 2000 eingeräumt, 1983 mehrere Millionen Mark aus dem Vermögen der hessischen CDU auf Schwarzkonten in der Schweiz geparkt zu haben. Teils als Vermächtnisse getarnt wurde das Geld in den Folgejahren nach Deutschland zurückgebracht. Woher der Grundstock des Auslandsvermögens stammte, ist bis heute unklar.

Am Transfer des Geldes wirkten auch der damalige Schatzmeister der Partei, Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein, und der langjährige CDU-Finanzberater Horst Weyrauch mit. Beide sollen nach dem Willen der Ankläger in Wiesbaden ebenfalls vor Gericht gestellt werden.

Arlet sagte, das Landgericht Wiesbaden habe die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Tatsachen nicht richtig gewürdigt. Nur weil der Geldtransfer knapp 20 Jahre zurückliege, sei nicht der gesamte Tatkomplex verjährt. Immerhin sei der Verbleib der Gelder bis Ende 1999 vor den übrigen Mitgliedern des hessischen CDU-Vorstands verschleiert und wiederholt Mittel nach Deutschland zurück geholt worden. Die Staatsanwaltschaft gehe daher von einer umfassenden Tathandlung aus, die noch nicht verjährt sei.

In ihrer im Mai 2001 erhobenen Anklage warf die Staatsanwaltschaft Kanther und Wittgenstein Untreue zu Lasten der CDU vor. Bei Weyrauch sah sie den Tatbestand der Beihilfe zur Untreue als erfüllt an. Das Landgericht Wiesbaden lehnte einen Prozess jedoch im April 2002 ab und bezeichnete die Strafsache als verjährt.

SPD und Grüne hatten dem Gericht seinerzeit vorgeworfen, offene Fragen zu ignorieren. Von einer parteiischen Entscheidung des Kammervorsitzenden Rolf Vogel, der der CDU angehört, wollten sie jedoch nicht sprechen.

Quelle: ntv.de

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