Tornado-Einsatz in Afghanistan Karlsruhe macht Weg frei
12.03.2007, 19:24 UhrDas Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen den Einsatz von Tornado-Aufklärungsflugzeugen der Bundeswehr in Afghanistan abgelehnt. Die Anträge der beiden Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) seien unzulässig, entschieden die Richter in Karlsruhe, da die beiden Parlamentarier als einzelne Abgeordnete für ein Organklageverfahren nicht antragsberechtigt und damit nicht befugt seien, Rechte des Bundestages einzuklagen.
"Das Organstreitverfahren dient dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht einer allgemeinen Verfassungsaufsicht", hieß es in der Mitteilung des Zweiten Senats (Az: 2 BvE 1/07 - Beschluss vom 12. März 2007).
Die Abgeordneten wollten die Entsendung der Aufklärungsflugzeuge per Gerichtsentscheid stoppen lassen. Sie argumentierten, dass die Bundesrepublik durch den Einsatz in die "völkerrechtswidrige Kriegsführung" der USA in Afghanistan verstrickt werde. Aus Sicht von Gauweiler und Wimmer ermöglicht der Bundestag durch die Entsendung der Flugzeuge einen Militäreinsatz ermöglicht, der eigentlich nur nach einer Änderung des Nato-Vertrages zulässig gewesen wäre. Damit werde zugleich eine stillschweigende Neuinterpretation des Vertrags in Gang gesetzt.
Regierung begrüßt Entscheidung
Der Bundestag hatte am Freitag mit breiter Mehrheit die Ausweitung des Afghanistan-Einsatzes beschlossen. Demnach sollen sechs Tornado-Aufklärungsflugzeuge und bis zu 500 zusätzliche deutsche Soldaten nach Afghanistan entsandt werden. Die Jets sollen auf Anforderung der Nato ab April Aufklärungsfotos aus ganz Afghanistan liefern und damit den Kampf gegen die radikal-islamischen Taliban unterstützen, noch in dieser Woche sollen die Vorbereitungen für die Verlegung anlaufen. Kritiker des Einsatzes wie die Linkspartei lehnen dies als direkte Kriegsbeteiligung ab.
Die Bundesregierung begrüßte hingegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und interpretierte diese als Bestätigung ihrer Rechtsauffassung. Der Beschluss zur Entsendung der Maschinen nach Afghanistan werde von der großen Mehrheit des Bundestags getragen, erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Jäger, in Berlin. Ein Aufschub der Mission "wäre unverantwortlich gewesen", sagte Jäger weiter. Der Tornado-Einsatz diene dem Schutz der deutschen Soldaten in Afghanistan sowie der dortigen Zivilbevölkerung.
Quelle: ntv.de