Politik

G8-Bundeswehr-Einsatz Karlsruhe weist Grünen-Klage ab

Die Bundestagfraktion der Grünen scheitert mit ihrer Verfassungsklage gegen den Bundeswehr-Einsatz beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Rechte des Parlaments seien nicht verletzt, entscheiden die Karlsruher Richter. Die Grundsatzfrage nach der Zulässigkeit des Einsatzes überhaupt bleibt allerdings ausdrücklich offen.

Gegner des G8-Gipfels blockieren zwischen Bad Doberan und Heiligendamm eine Zufahrtsstraße (Archivfoto vom 06.06.2007).

Gegner des G8-Gipfels blockieren zwischen Bad Doberan und Heiligendamm eine Zufahrtsstraße (Archivfoto vom 06.06.2007).

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Bundeswehreinsatz beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 ohne Zustimmung des Bundestages hat nicht gegen Rechte des Parlaments verstoßen. Das Grundgesetz schreibe die vorherige Zustimmung des Bundestages zu einem Einsatz im Innern nicht vor, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss.

Eine Zustimmungspflicht des Bundestags, der sogenannte "Parlamentsvorbehalt", gelte nur für Auslandseinsätze. Beteiligungsrechte des Parlaments seien folglich nicht verletzt. Falls der Einsatz Grundrechte der Demonstranten verletzt habe, hätten nur die Betroffenen selbst dagegen vorgehen können. Die Fraktion könne hingegen nicht überprüfen lassen, ob der Einsatz an sich gegen das Grundgesetz verstoße. Der Bundestag sei nicht "Rechtsaufsichtsorgan" über die Bundesregierung.

Das oberste deutsche Gericht wies damit eine Klage der Grünen-Bundestagsfraktion ab. Die Richter des zweiten Senats entschieden nicht, ob durch den Einsatz Grundrechte Dritter verletzt wurden. (Az.: 2 BvE 5/07)

Aufklärungstornados der Bundeswehr machten am 05.06.2007 dieses Luftbild vom Camp Reddelich der Gegner des G8-Gipfels.

Aufklärungstornados der Bundeswehr machten am 05.06.2007 dieses Luftbild vom Camp Reddelich der Gegner des G8-Gipfels.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Grünen hatten gegen den Einsatz von Tornado-Flugzeugen, Spähpanzern und Feldjägern zum Schutz des Gipfeltreffens der sieben führenden Industrienationen und Russlands Anfang Juni 2007 in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern) geklagt. Die Kampfjets waren zum Teil in weniger als 150 Metern Höhe über das Lager der Demonstranten geflogen.  Unter anderem wurden die Tornado-Aufklärungsflugzeuge eingesetzt, um Bodenveränderungen wie Erddepots von G8-Gegnern oder zerstörte Straßen aufzuspüren. Die Kläger warfen der Bundesregierung vor, den Bundeswehreinsatz ohne verfassungsrechtliche Ermächtigung angeordnet und die Rechte des Parlaments verletzt zu haben.

Die Klage sei unbegründet, entschieden die Verfassungsrichter. Im Grundgesetz gebe es kein allgemeines Zustimmungsrecht des Parlaments für konkrete Bundeswehreinsätze im Innern. Außerdem hätte die vorherige Zustimmung eine eventuelle Verfassungswidrigkeit des Einsatzes sowieso nicht beseitigt. Die Grundsatzfrage nach der Zulässigkeit des Einsatzes ließ das Bundesverfassungsgericht allerdings ausdrücklich offen.

Grüne enttäuscht

Die Großen dieser Welt im G8-Strandkorb in Heiligendamm. Die Weltwirtschaft sei "in guter Verfassung", wurde damals festgestellt.

Die Großen dieser Welt im G8-Strandkorb in Heiligendamm. Die Weltwirtschaft sei "in guter Verfassung", wurde damals festgestellt.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, bedauerte, dass das Gericht nicht inhaltlich über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes entschieden hat. Die Bundesregierung dürfe das Urteil nicht als Freibrief verstehen. "Die Bundeswehr darf im Inneren nicht zur Machtdemonstrationen eingesetzt werden, indem sie mit Tornados über den Köpfen der Demonstranten hinweg donnert", so Beck in einer Erklärung.

Ministerium fühlt sich bestätigt

Das Bundesverteidigungsministerium nahm die Entscheidung nach den Worten eines Sprechers "positiv zur Kenntnis". Das Ministerium gehe weiterhin davon aus, dass der Einsatz rechtmäßig gewesen sei.

Quelle: ntv.de, dpa/rts/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen