Politik

Proteste in Hongkong Keine freie Wahl erlaubt

China will Hongkong vorerst noch keine Demokratie erlauben. Der Volkskongress erteilte den Forderungen in der früheren britischen Kronkolonie Hongkong nach freien Wahlen schon im Jahr 2012 eine Absage. Allerdings "könnte" 2017 zumindest der Regierungschef der heutigen chinesischen Sonderverwaltungsregion frei gewählt werden, beschloss der Ständige Ausschuss des Volkskongresses nach Angaben der Nachrichtenagentur Xinhua. Erst für die Zeit danach, voraussichtlich 2020, wurde eine freie Wahl aller Abgeordneter des Legislativrats genannten Parlaments in Aussicht gestellt.

Die Entscheidung ist eine Enttäuschung für die Hongkonger, die mehrheitlich für freie Wahlen schon im Jahr 2012 eintreten. Spontan sammelten sich einige hundert Demonstranten zu Protesten im Zentrum Hongkongs. Der von Peking eingesetzte Regierungschef Donald Tsang verteidigte aber die Entscheidung des Volkskongresses, weil "ein Zeitplan für die Einführung von Demokratie festgelegt wurde". Er rief die Hongkonger zur Ruhe, Geschlossenheit und Versöhnung auf. "Wir sollten die Gelegenheit zu schätzen wissen und einen rationalen, pragmatischen und umfassenden Konsens herbeiführen."

Die Absage war nach 2004 praktisch das zweite chinesische Veto gegen eine schnellere Demokratisierung in der heute autonom verwalteten Hafenmetropole, die Großbritannien 1997 an China zurückgegeben hatte. Heute wird der Regierungschef von einem 800 Mitglieder großen Wahlkomitee bestimmt, das loyal zu Peking steht. Nur die Hälfte des 60 Abgeordnete zählenden Parlaments ist direkt gewählt. Der Rest wird von verschiedenen Unternehmens- und Berufsgruppen bestimmt, die ebenfalls mehrheitlich im Sinne Pekings entscheiden. Das seit 1997 geltende Grundgesetz für Hongkong stellt demokratische Wahlen nur in Aussicht, nennt aber keinen Termin.

Die nötigen Veränderungen für eine freie Wahl des Regierungschefs 2017 erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses und des Legislativrates, wie aus dem Beschluss hervorgeht.

Quelle: ntv.de

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