Landtag will Haushaltshoheit Kiel klagt gegen Schuldenbremse
16.09.2009, 13:43 UhrDer schleswig-holsteinische Landtag klagt gegen das im Grundgesetz verankerte Neuverschuldungsverbot für die Länderhaushalte ab 2020. Dies beschloss das Parlament in seiner letzten Sitzung dieser Wahlperiode mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen, SSW und Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU). Nach Ansicht der Oppositionsfraktionen schränken die Vorgaben aus Berlin die Haushaltshoheit der Länderparlamente ein.
Die CDU stimmte dagegen, weil sich der Landtag nicht zugleich auf eine Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung festlegte. Die Verfassungsänderung scheiterte in namentlicher Abstimmung an der fehlenden Zweidrittel-Mehrheit, weil die SPD noch nicht zustimmte. Das Parlament forderte aber die Landesregierung auf, einen Entwurf zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der eine strukturelle Neuverschuldung ausschließt.
Bund und Länder sollen von 2020 an grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Im Gegensatz zu den Ländern hat der Bund aber ab 2016 einen Schulden-Spielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). In Schleswig-Holstein wird am 27. September zeitgleich mit dem Bundestag ein neuer Landtag gewählt.
Quelle: ntv.de, dpa