Politik

Frühestens in drei Jahren Knöllchen ohne Grenzen

Die EU-Kommission hat einen neuen Plan zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrssündern beschlossen. Zentrales Element des Brüsseler Vorschlags ist ein automatisierter Datenaustausch. Eine Vernetzung nationaler Datenbanken soll der Polizei dabei helfen, nach einem Regelverstoß den Fahrzeughalter im EU-Ausland aufzuspüren. Wenn die Mitgliedstaaten und das Europa-Parlament den Plänen von Verkehrskommissar Jacques Barrot rasch zustimmen, kann die Regelung nach Kommissionsangaben frühestens in drei Jahren in Kraft treten.

Die Richtlinie soll für vier Arten von Verkehrsverstößen gelten: zu hohes Tempo, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Gurt und Missachtung roter Ampeln. Diese Delikte seien die Ursache für drei Viertel aller tödlichen Verkehrsunfälle in Europa, sagte ein Fachmann der Kommission. Im vergangenen Jahr starben den Angaben zufolge insgesamt 43.000 Menschen auf Europas Straßen. Das entspreche fünf mittleren Flugzeugabstürzen pro Woche.

Bisher kämen viele Autofahrer bei Regelverstößen im Ausland straffrei davon, hieß es. Radargeräte könnten die Nummernschilder aus anderen EU-Staaten nicht zuordnen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie könnten die Behörden die Halter automatisch ermitteln und ihnen einen Bußgeldbescheid in der Sprache ihres Heimatlandes schicken.

Beschluss schon seit 2003

Was allerdings passiert, wenn ein Verkehrssünder sein Strafmandat aus dem EU-Ausland nicht bezahlt, ließ die Brüsseler Behörde vorerst offen. Eigentlich soll der bereits 2003 gefasste EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern sicherstellen, dass Knöllchen über Beträge von mehr als 70 Euro vom Heimatland eines Bestraften eingetrieben werden. Tatsächlich haben nach Angaben aus Brüssel erst sieben Länder Vollzug gemeldet. Amtshilfe bei der Eintreibung von Geldbußen leisteten sich deshalb auf dieser Grundlage bislang nur Dänemark, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Österreich, Rumänien und Ungarn.

Die Regelung funktioniere nur zwischen Ländern, die entsprechende Gesetze beschlossen haben, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) seinerzeit. In den allermeisten Fällen blieb der Beschluss also unwirksam. "Deutschland ist dabei, das umzusetzen", sagte Zypries. Sobald der EU-Rahmenbeschluss in deutsches Recht umgesetzt ist, könnten etwa französische Behörden gegen deutsche Autofahrer verhängte Bußgelder leichter eintreiben.

Gleiche Strafen für alle

Nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sollten Verkehrssünder in allen EU-Staaten gleich behandelt werden. Derzeit seien die Bußgeldsätze sehr uneinheitlich. In manchen Ländern seien sie dreimal höher als in Deutschland. Nur wenige Staaten wie Spanien oder die skandinavischen Länder hätten zudem ein Punktesystem wie in Deutschland, sagte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt.

Wendt forderte, das System innerhalb der EU zu vereinheitlichen und europaweit ein Punktesystem nach deutschem Vorbild einzuführen. Dafür müsse mit guter Technik häufig kontrolliert werden. Ein Punktesystem wirke viel nachhaltiger als ein Bußgeld. Wer viel Geld habe, zahle ohne Probleme auch ein hohes Bußgeld. Punkte würden ihn stärker treffen. In Deutschland werden schwere Verkehrsverstöße mit Strafpunkten belegt. Wer in der Flensburger Verkehrssünderkartei 18 Punkte erreicht hat, dem wird der Führerschein entzogen.

Quelle: ntv.de

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