Erleichterung für Selbstständige Koalition gewährt Krankengeld
08.01.2009, 15:57 UhrDie große Koalition nimmt Einschnitte beim Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige wieder zurück. Wie alle abhängig Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen sie von der siebten Krankheitswoche an einen Anspruch auf die Lohnersatzleistung erhalten, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht. Voraussetzung ist, dass sie den normalen Kassenbeitrag von 15,5 Prozent zahlen.
Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit Kurzzeitverträgen hatten im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Sie müssen sich dafür durch eine private Zusatzpolice oder einen speziellen Wahltarif ihrer Kasse versichern oder ganz auf diese Leistung verzichten. Betroffen sind rund eine Million Bürger.
Allerdings hatte sich herausgestellt, dass gerade für ältere Versicherte die privaten Zusatzabsicherungen oft sehr teuer sind und viele gesetzliche Kassen keinen passenden Wahltarif anbieten. Daher sollen die Betroffenen nun wählen können, ob sie den normalen Beitragssatz an ihre Kasse zahlen und das gesetzliche Krankengeld beziehen können. Alternativ sollen sie einen Tarif mit ermäßigtem Beitrag wählen können und würden dann aber auf die finanzielle Absicherung verzichten.
Lücke bleibt bestehen
Nach wie vor eine Lücke besteht für Selbstständige in der Krankheitsphase vor der siebten Woche, in der abhängig Beschäftigte die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten. Unter dem alten Recht hatten einige Kassen Selbstständigen schon zu einem früheren Zeitpunkt Krankengeld gewährt.
Nach Angaben aus Koalitionskreisen soll über Details des Krankengeldes weiterverhandelt werden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezeichnete die Lösung der Koalition als "guten Schritt". Die Versorgungsmöglichkeiten für freiwillig gesetzlich Versicherte würden dadurch ausgeweitet. SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann sagte, ihre Partei sei mit der Nachbesserung zufrieden.
Milliarden-Einsparungen möglich
Unterdessen hat eine Studie ergeben, dass durchgreifende Reformen den gesetzlichen Krankenkassen Einsparungen von bis zu 9,8 Milliarden Euro im Jahr bei Kliniken, Ärzten und Arznei bringen könnten. Der Beitragssatz von 15,5 Prozent könnte somit um einen Prozentpunkt sinken, berichteten Forscher des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und der Universität Duisburg-Essen in Berlin. Sie hatten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft Sparmöglichkeiten untersucht. Dazu müssten sich die Ausgaben bundesweit an den Bundesländern mit besonders wirkungsvollem Mitteleinsatz ausrichten, so die Gesundheitsökonomen.
4,4 Milliarden Euro könnten demnach bei den Kliniken, 3,2 Milliarden bei den Medikamenten und 2,2 Milliarden bei den Praxen gespart werden. Die Forscher sprachen sich für mehr Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen bei der Klinikversorgung aus, forderten den Abbau von Überkapazitäten und die Klinikfinanzierung aus einer Hand - statt aufgeteilt zwischen Ländern und Kassen. Durchgreifende Reformen seien auch bei der ambulanten Versorgung und den Arzneimitteln möglich. Entsprechende Neuregelungen müssten weitgehend durch den Gesetzgeber veranlasst werden und sind teilweise seit Jahren im Gespräch.
Wenn die Preise und die Zahl an Behandlungen und Verschreibungen in den teureren Bundesländern lediglich auf Bundesdurchschnitt sinken würden, ergäben sich demnach immer noch Einsparungen von 5,6 Milliarden Euro im Jahr.
Quelle: ntv.de