Politik

Kürzung der Solarförderung Koalition kappt Blankoscheck

Ein Demonstrant gegen die Kürzung der Solarförderung meint den Schuldigen zu kennen.

Ein Demonstrant gegen die Kürzung der Solarförderung meint den Schuldigen zu kennen.

(Foto: dpa)

Union und FDP sind sich einig, die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz zum 1. April beschlossen. Zumindest in der Regierung. Weitere pauschale Kürzungen soll es nicht geben, dafür aber ein anderes Instrument, um die Strommenge steuern zu können. Eine Hürde gibt es noch: Den Vermittlungsausschuss.

Der Weg für eine Kürzung der Solarförderung um 20 bis 30 Prozent zum 1. April ist frei. Die Fraktionen von Union und FDP einigten sich auf eine entsprechende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Demnach sollen Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) auch keinen Blankocheck für pauschale weitere Kürzungen bei erneuerbaren Energien ohne Einbindung des Parlaments bekommen. Aber sie können bei einem Zubau von mehr als 3500 Megawatt an neuen Solaranlagen pro Jahr mit weiteren Kürzungen gegensteuern.

In beiden Bundestagsfraktionen kam es zu lebhaften Diskussionen, bei der Union gab es 12 Gegenstimmen. Die Verschiebung des Stichtags vom zunächst geplanten Termin 9. März auf den 1. April könnte wegen eines möglichen "Schlusskaufs" teuer werden, da mehr Anlagen als geplant nun noch in den Genuss der alten, höheren Fördersätze kommen könnten. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) betonte, man wolle auch auf die Bundesländer zugehen und um Unterstützung für die notwendigen Kürzungspläne werben.

Noch nicht endgültig durch

Die Reform könnte durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat noch aufgehalten werden. Derzeit zahlt ein Durchschnittshaushalt für die auf 20 Jahre garantierte Förderung rund 70 Euro pro Jahr über den Strompreis. "Angesichts der drastisch gefallenen Preise für Solaranlagen muss die Vergütung gesenkt werden. Sonst machen sich Investoren die Taschen voll", betonte der FDP-Umweltpolitiker Michael Kauch. Wichtig sei aber ein Vertrauensschutz für schon geplante Anlagen, die bis zum 9. März nicht mehr zu installieren sind.

Die Änderungen sollen für Dachanlagen daher zum 1. April in Kraft treten. Solarparks würden nach dem von den Fraktionen eingebrachten Entwurf nun eine Vergütung nach altem Recht erhalten, "wenn ein Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 vorgelegen hat und die Anlage bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wird", sagte Kauch.

Die Solarwirtschaft fürchtet den Verlust tausender Arbeitsplätze, allerdings leidet die Branche unabhängig von der Förderhöhe unter einer massiven Konkurrenz aus China. Nach Schätzungen stammen 70 bis 80 Prozent der Module bereits aus Fernost.

Quelle: ntv.de, dpa

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