Politik

Ex-Kanzler klammert sich an Dokumente Kohl darf sein Archiv wohl behalten

Helmut Kohl streitet vor Gericht mit seinem Biografen Heribert Schwan.

Helmut Kohl streitet vor Gericht mit seinem Biografen Heribert Schwan.

(Foto: picture alliance / dpa)

Sogar der Anwalt Helmut Kohls meint, dass wichtige Tonaufnahmen nicht in dessen Privatkeller "versauern" sollten. Doch dazu kommt es nun wohl. Der Journalist, der die Aufnahmen anfertigte, ist machtlos.

Helmut Kohl kann 135 Tonbänder mit Gesprächen über sein Leben voraussichtlich behalten. Das Oberlandesgericht Köln sprach zwar noch kein Urteil im Streit über die Bänder, auf denen der Bundeskanzler a.D. mit seinem langjährigen Biografen Heribert Schwan spricht. Der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte stellte aber klar, dass Schwan wohl keine Aussicht auf Erfolg haben werde mit seinem Versuch, die Tonbänder wieder zu bekommen. Das Gericht will seine Entscheidung am 1. August verkünden.

Der Richter kritisierte deutlich, dass Kohl und seine Frau Maike Kohl-Richter die Archivschätze in ihrem Privathaus lagern. "Diese Tonbänder sollten nicht in irgendwelchen Privatkellern weder in Oggersheim noch bei Ihnen, Herr Dr. Schwan, liegen", sagte der er. Er regte an, das Material als wichtige historische Quelle zum Beispiel dem Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung zu überlassen. Kohls Anwalt Thomas Hermes stimmte grundsätzlich zu, dass die Bänder "nicht irgendwo versauern" sollten, lehnte jedoch jede Zusage und jeden Vergleich ab.

Auf den Bändern sind Gespräche aufgezeichnet, die Kohl mit seinem Ghostwriter Schwan führte, damit dieser die Memoiren des Ex-Kanzlers verfassen konnte. Vor der Vollendung des vierten und letzten Bandes gerieten die beiden aber in Streit, nachdem Schwan ein Buch über Kohls erste Frau Hannelore geschrieben hatte.

Nach Meinung des Gerichts sind in der Sache Eigentumsfragen ausschlaggebend. Entscheidend sei, dass in den Buchverträgen durchgängig Kohl als Autor bezeichnet werde. "Aus den Verträgen folgt eindeutig, dass Urheberrechte soweit wie möglich dem Kläger (Kohl) zugeordnet werden sollten", sagte der Richter. Er deutete an, dass das Gericht Revision zum Bundesgerichtshof zulassen werde. Publizist Schwan will diese Möglichkeit nutzen. Seine Rolle beim Zustandekommen von Kohls Memoiren werde unterschätzt.

Aus Sicht von Historikern geht es bei dem Streit aber um mehr als eine Urheberrechtsfrage. Sie halten die Aufzeichnungen für eine unverzichtbare Quelle für die Betrachtung eines wesentlichen Teils der deutschen Geschichte. Hinter der Klage vermuten Beobachter das Wirken von Kohl zweiter Frau Maike Kohl-Richter. Ihr wird vorgeworfen, die Deutungshoheit über das Wirken ihres Mannes anzustreben.

Quelle: ntv.de, che/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen