Lieber behandeln als vorsorgen? Krankenkassen sparen bei Kursen
01.09.2013, 11:10 UhrObwohl die gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren kräftige Überschüsse einnehmen können, wird gespart - und zwar bei der Gesundheitsvorsorge für Versicherte. Für Anti-Stress-Kurse oder Burn-out-Präventionen gibt es 30 Prozent weniger.
Die gesetzlichen Kassen sparen bei den Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge. Das berichtet der "Spiegel". Die Kassen kürzten die Ausgaben für Anti-Stress-Maßnahmen und Gesundheitsförderung von 2008 bis 2012 um 30 Prozent auf durchschnittlich 3,41 Euro pro Versichertem und Jahr, so das Nachrichtenmagazin. Damit lagen sie nur noch knapp über der gesetzlichen Richtmarke von 2,94 Euro.
Von den Kürzungen betroffen seien vor allem sogenannte Individualmaßnahmen, also Kurse, wird aus einem internen Vermerk des Gesundheitsministeriums zitiert. Dazu zählen etwa Wirbelsäulengymnastik oder Burnout-Prävention. Nach dem von der Bundesregierung geplanten Präventionsgesetz sollen die Kassen künftig eigentlich mehr Geld ausgeben, um Krankheiten zu vermeiden.
Krankenkassen sollen sensibler prüfen
Bahr will es unterdessen den gesetzlichen Kassen erschweren, krankgeschriebene Arbeitnehmer trotz Attests in den Job zurückzuschicken. "Natürlich müssen die Kassen nachprüfen, ob hinter einer Krankmeldung auch wirklich eine Krankheit steckt", sagte Bahr der Zeitung "Welt". Falls Krankschreibungen "pauschal, massenhaft und nur nach Durchsicht der Akten" zurückgewiesen würden, dann sei dies aber "nicht in Ordnung". Bahr sprach sich dafür aus, in Zweifelsfällen genaue Untersuchungen zur Pflicht zu machen. "Jeder Einzelfall muss gewürdigt werden", sagte der FDP-Politiker.
Im vergangenen Jahr wurden mehr als 200.000 krankgeschriebene Arbeitnehmer von den Krankenkassen wieder zurück an ihren Arbeitsplatz beordert, wie aus Daten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hervorgeht. Demnach hatten die gesetzlichen Kassen den Medizinischen Dienst im vergangenen Jahr in rund 1,5 Millionen Fällen gebeten, eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit medizinisch zu überprüfen. In mehr als 234.000 Fällen urteilten die Gutachter des MDK, dass es aus medizinischer Sicht keinen Grund für die Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit gebe und diese deshalb innerhalb von zwei Wochen beendet werden könne.
Quelle: ntv.de, AFP