Politik

Neues Kommunalwahlrecht in Hessen Kumulieren und panaschieren

Was in zahlreichen Bundesländern schon lange gang und gäbe ist, erreicht mit den aktuellen Kommunalwahlen nun auch Hessen. Nach der Verabschiedung des "Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und der kommunalen Selbstverwaltung" vom 23. Dezember 1999 werden die Stadtverordnetenversammlungen, Kreistage und Gemeindevertretungen erstmals nach dem Prinzip des Kumulierens und Panaschierens gewählt.

Kumulieren heißt die Möglichkeit, einem Kandidaten mehrere Stimmen zu geben, panaschieren meint die Variante, seine Stimmen auf die Kandidaten mehrerer Parteien zu verteilen.

Bisher konnte der Wähler lediglich eine Liste ankreuzen und hatte dafür eine Stimme. Nun hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie in seiner Kommune Vertreter zu wählen sind. Auch nach dem neuen Recht kann der Wähler eine Liste komplett wählen. Außerdem ist es jedoch möglich, eine Liste anzukreuzen, darin einem einzelnen Kandidaten mehr Stimmen zu geben oder auch einen Bewerber zu streichen. Möglich ist auch verschiedenen Kandidaten von verschiedenen Listen Stimmen zu geben.

Für die Sitzverteilung ist auch weiterhin entscheidend, wie viele Stimmen die Liste insgesamt auf sich vereinigen konnte. Neu ist jedoch, dass bei der Zuteilung der Sitze an die Bewerber einer Liste nicht der Listenplatz entscheidet, sondern allein die Stimmenzahl des jeweiligen Bewerbers. Kandidaten, die das besondere Vertrauen der Wähler besitzen, können so bis zu drei Stimmen von einem Wähler erhalten. Auf diese Weise rückt die einzelne Persönlichkeit in den Vordergrund und die parteipolitische Zugehörigkeit in den Hintergrund.

Künftig werden im Wahllokal keine Wahlumschläge für die Stimmzettel mehr verwendet - der Wähler faltet den Stimmzettel und legt ihn in die Wahlurne. Zudem wird das Wahlalter für das aktive Wahlrecht von 16 auf 18 Jahre angehoben. Als Übergangsregelung bleiben jedoch auch Jugendliche, die am 05. Januar 2000 das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, für die Kommunalwahlen wahlberechtigt. Schließlich wird die Wahlzeit der Gemeindevertretung, der Kreistage und der Ortsbeiräte von vier auf fünf Jahre verlängert.

Quelle: ntv.de

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