Politik

Geplanter NPD-Aufmarsch in Leipzig Leipzig verbietet Demos

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt ein Demonstrationsverbot in Leipzig. Dies betrifft sowohl eine geplante Kundgebung der NPD als auch eine Gegenkundgebung. Leipzig begründet dies mit dem Mangel an Polizisten.

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(Foto: Reuters)

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die von der Stadt Leipzig verhängten Demonstrationsverbote für diesen Samstag bestätigt. Das Verbot betreffe sowohl eine geplante Kundgebung der NPD als auch Gegenkundgebungen der Gewerkschaft Verdi, von Bündnis 90/Die Grünen, der Jusos und von anderen Anmeldern, teilte das Gericht in Bautzen mit.

Die Stadt Leipzig habe in ihrem Verbotsantrag dargelegt, dass nicht genügend Polizisten zum Schutz der Demonstranten und Anwohner zur Verfügung stehen, hieß es zur Begründung. Angesichts der zu erwartenden Gefahren für Leib und Leben von friedlichen Demonstranten, Unbeteiligten und Polizisten habe die Demonstrationsfreiheit ausnahmsweise zurücktreten müsse, teilte das Gericht weiter mit. Die Entscheidungen seien - abgesehen von der Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde - unanfechtbar.

Ursprünglich wollte die rechtsextreme Kundgebung samt Rock-Konzert am geschichtsträchtigen Völkerschlachtdenkmal abhalten. Die Stadt Leipzig hatte außer dem NPD-Aufmarsch auch sämtliche Protestveranstaltungen des Aktionsbündnisses "Leipzig nimmt Platz" untersagt. Das Völkerschlachtdenkmal war in der Vergangenheit immer wieder Aufmarsch-Ort für rechte Demonstrationen. Das monumentale Geschichtsdenkmal ist das markanteste Wahrzeichen der Stadt Leipzig.

Quelle: ntv.de, dpa

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